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Austrotürken: FPÖ prüft, aber kein Einspruch gegen Wählerverzeichnis

25.08.2017

Kickl: 50 Verfahren gegen Doppelstaatsbürger in OÖ.

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© TZOE Lisi Niesner
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Die FPÖ prüft in Oberösterreich 50 mutmaßliche Doppelstaatsbürger, kündigt Generalsekretär Herbert Kickl in ÖSTERREICH an. „In Oberösterreich stellen wir mit Elmar Podgorschek den zuständigen Landesrat, dort können wir die nötigen Feststellungsverfahren durchführen.“ Insgesamt gebe es 4.000 Verdachtsfälle. In den anderen Ländern habe man keine Handhabe.

Frist. Sehr wohl hätte die FPÖ aber bis Ablauf der Frist am Donnerstag Einspruch gegen Personen auf dem Wählerverzeichnis einlegen können. Schließlich haben die Blauen mehrfach kritisiert, dass „rund 20.000 Scheinstaatsbürger“ auf den Wählerlisten aufscheinen, die gar nicht wählen dürften.

Minister. Kickl dazu: „Der Innenminister ist dafür ­zuständig, für ein sauberes Wählerverzeichnis zu sorgen, nicht wir. Ein Einspruch macht juristisch ­keinen Sinn“. Laut Gutachten des Innenministeriums brauche es eben für jede einzelne Person erst das Feststellungsverfahren, so habe man von einem Einspruch Abstand genommen. Kickl fordert ÖVP-Innenminister Sobotka auf, selbst Feststellungsverfahren zu beantragen. „Aber der Innenminister schläft, statt endlich tätig zu werden“, so Kickl.
Debora Knob

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