Die Justizministerin wehrt sich gegen die parlamentarische Kontrolle von Staatsanwälten - Der Vorschlag war von Innenministerin Fekter gekommen.
Im Regierungsprogramm ist es verankert: das Anklagemonopol der Staatsanwälte – und deren künftige Kontrolle durch das Parlament. ÖVP-Innenministerin Maria Fekter hat jüngst im ÖSTERREICH-Gespräch die Einsetzung eines ständigen, geheimen U-Ausschusses gefordert.Dieser soll im Einzelfall den Staatsanwälten auf die Finger sehen können.
Politeinfluss befürchtet
Im Justizministerium stößt sie
damit aber auf taube Ohren. „In einem Rechtstaat ist es nicht möglich, dass
politische Mehrheiten entscheiden, ob angeklagt wird oder nicht“, heißt es
aus dem Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP). Im
Ministerium befürchtet man dadurch eine „politische Instrumentalisierung“
der unabhängigen Justiz.
Verfassungsänderung nötig
Fekter hatte gegenüber
ÖSTERREICH „bessere Kontrollinstrumente für wild ermittelnde Staatsanwälte“
gefordert. Fekter: „Es sollte eine Kontrollebene geben, und zwar auf
parlamentarischer Ebene durch einen geheimen Unterausschuss im
Justizausschuss.“ Dafür ist aber eine Verfassungsänderung nötig. Diese
benötigt eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament.
Verfassungsexperten skeptisch
Auch der Verfassungsrechtler Heinz
Mayer hält Fekters Forderung für "absolut indiskutabel". Ganz im Gegenteil
sollten seiner Ansicht nach Staatsanwälte komplett weisungsfrei gestellt
werden, auch vom Justizministerium. Sein Kollege Theo Öhlinger erkennt zwar
kein Problem mit der Gewaltenteilung, schließlich handelt es sich nicht um
Richter. Er meint aber trotzdem, dass eine entsprechende Kontrolle nicht zur
"Politisierung der Anklageerhebung" führen dürfe.