Gewaltentrennung

Bandion gegen Polit-Kontrolle für Justiz

30.07.2009

Die Justizministerin wehrt sich gegen die parlamentarische Kontrolle von Staatsanwälten - Der Vorschlag war von Innenministerin Fekter gekommen.

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© APA/HERBERT PFARRHOFER
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Im Regierungsprogramm ist es verankert: das Anklagemonopol der Staatsanwälte – und deren künftige Kontrolle durch das Parlament. ÖVP-Innenministerin Maria Fekter hat jüngst im ÖSTERREICH-Gespräch die Einsetzung eines ständigen, geheimen U-Ausschusses gefordert.Dieser soll im Einzelfall den Staatsanwälten auf die Finger sehen können.

Politeinfluss befürchtet
Im Justizministerium stößt sie damit aber auf taube Ohren. „In einem Rechtstaat ist es nicht möglich, dass politische Mehrheiten entscheiden, ob angeklagt wird oder nicht“, heißt es aus dem Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP). Im Ministerium befürchtet man dadurch eine „politische Instrumentalisierung“ der unabhängigen Justiz.

Verfassungsänderung nötig
Fekter hatte gegenüber ÖSTERREICH „bessere Kontrollinstrumente für wild ermittelnde Staatsanwälte“ gefordert. Fekter: „Es sollte eine Kontrollebene geben, und zwar auf parlamentarischer Ebene durch einen geheimen Unterausschuss im Justizausschuss.“ Dafür ist aber eine Verfassungsänderung nötig. Diese benötigt eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament.

Verfassungsexperten skeptisch
Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält Fekters Forderung für "absolut indiskutabel". Ganz im Gegenteil sollten seiner Ansicht nach Staatsanwälte komplett weisungsfrei gestellt werden, auch vom Justizministerium. Sein Kollege Theo Öhlinger erkennt zwar kein Problem mit der Gewaltenteilung, schließlich handelt es sich nicht um Richter. Er meint aber trotzdem, dass eine entsprechende Kontrolle nicht zur "Politisierung der Anklageerhebung" führen dürfe.

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