Kernpunkt wird die Kronzeugenregelung sein. Details werden am Freitag vorgestellt.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) plant ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Kernpunkt wird die bereits vor dem Sommer angekündigte "Kronzeugenregelung" sein. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft künftig öffentlich begründen können, warum ein Verfahren eingestellt wurde. Transparenz schaffe Vertrauen, betont Bandion-Ortner: "Wir brauchen keine Verschwörungstheorien, wir brauchen keine Mystik, wir brauchen Klarheit." Details will die Ministerin am Freitag vorstellen.
Zurückhaltung bei Causa Hypo NÖ
Kernpunkt des
Maßnahmenpakets ist die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft seit längerem
geforderte "Kronzeugenregelung", wie sie im Kartellrecht bereits seit 2006
erfolgreich angewandt wird: Mitwisser, die zur Aufklärung bestimmter Delikte
beitragen, sollen im Gegenzug eine mildere Strafe erhalten. Außerdem sind
vier Wirtschaftskompetenzzentren der Staatsanwaltschaft in Wien, Graz,
Innsbruck und Linz geplant. Die Transparenz der Entscheidungen der
Anklagebehörden will die Ministerin erhöhen - unter anderem durch die
Möglichkeit, Verfahrenseinstellungen öffentlich zu erklären. Eine
Expertengruppe dazu hat kürzlich ihre Arbeit abgeschlossen.
Zurückhaltend zeigt sich die Ministerin zur Causa Hypo Niederösterreich. Hier war die Staatsanwaltschaft St. Pölten zuletzt massiv kritisiert worden, weil sie die Ermittlungen gestoppt und einen Bericht über die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Affäre rund um mutmaßliche Bilanzmanipulationen der Landesbank ans Ministerium geschickt hatte. Ein Sachverständiger wurde nicht eingesetzt, der Endbericht der Polizei nicht abgewartet.
Schleppende Ermittlungen: Kritik zurückgewiesen
Auf den
Inhalt des Vorhabensberichts (medial war von der geplanten
Verfahrenseinstellung die Rede, Anm.) geht Bandion-Ordner nicht ein,
Kritiker bittet sie aber um Geduld: "Dieses Verfahren ist ja noch nicht zu
Ende. Warten sie einmal ab, wie dieses Verfahren weiterläuft, ob es
weiterläuft, wie es weiterläuft - dann reden wir weiter." Sie betont
allerdings, dass das Ministerium den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft
St. Pölten nicht beantragt habe: "Wir haben die Staatsanwaltschaft nicht
dazu aufgefordert." Der Akt werde nun aber genau geprüft. "Wir ergründen
dieses Verfahren genau, warum die eine oder andere Handlung so gesetzt
wurde", so die Ministerin. Ihr gehe es darum, "dass alle vor dem Gesetz
gleich behandelt werden".
Kritik an schleppenden Ermittlungen bei Wirtschaftsdelikten weist Bandion-Ortner zurück. "Die Österreicher brauchen sich für ihre Justiz überhaupt nicht zu genieren. Im internationalen Vergleich stehen wir Top da, auch bei den Verfahrensdauern", so die Ministerin. Auch, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien mit nur sieben Anklägern unterbesetzt sei, glaubt Bandion-Ortner nicht und weist den Vergleich mit der Schweiz zurück, wo über 40 Korruptionsstaatsanwälte werken. Diese Staatsanwälte seien auch für Wirtschaftskriminalität zuständig, die österreichische Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittle dagegen ausschließlich bei Korruption und Amtsmissbrauch und sei auch hier nur für die "großen Fälle" zuständig. Den Rest würden die Staatsanwälte vor Ort übernehmen.