Polizei-Telefonprotokolle Meischbergers bringen KHG unter Druck.
Die Enthüllungen von Dienstag über die Ermittlungen im Fall des ehemaligen Finanzministers Grasser und der Ungereimtheiten rund um die Privatisierung der Buwog sorgen weiter für Aufregung. Die Wochenzeitung "Falter" veröffentlichte Telefonprotokolle der Sicherheitsbehörden, wonach Grasser-Freund Meischberger sich nicht einmal erinnern konnte, was er für mehrere hunderttausend Euro an Berater-Provision überhaupt gemacht hat. In Gesprächen mit Grasser und dem Immobilienmakler Plech lässt er sich die Zusammenhänge erklären. Einmal fragt Meischberger seinen Geschäftspartner Plech: "Wos woar mei Leistung?"
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat nun den gesamten Bericht über die Affäre rund um die Buwog-Privatisierungen angefordert. Sie wolle sichergehen, "dass hier alles aufgeklärt wird". Für eine Untersuchungshaft sei ein dringender Tatverdacht ebenso erforderlich wie ein Haftgrund, verteidigt sie sich gegen Kritik, wonach die Justiz bei Prominenten wie dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser mit zweierlei Maß messen würde.
Lesen Sie hier die Abhörprotokolle !
Die besten Passagen der Protokolle !
Protokoll: Meischberger spricht mit Ernst Karl Plech
Der Wiener Verfassungsrechtler Heinz Mayer ortet bei Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger in Anbetracht der veröffentlichten Abhörprotokolle eine mögliche Verdunkelungsgefahr: "Es ist ein Versuch, im Nachhinein etwas zu konstruieren, das steht ziemlich außer Frage", sagte Mayer in der ZIB 2. "Vielleicht haben die Ermittler auf weitere Telefonate gehofft. Und das geht natürlich nur, wenn sie in Freiheit sind", erklärt sich Mayer, warum Grasser und Meischberger nicht in Untersuchungshaft genommen wurden. "Also ich kenne niemanden, der hunderte tausend Euro Provision kassiert und kurz darauf nicht mehr weiß, wofür er die bekommen hat".
U-Haft
Für die Verhängung einer U-Haft brauche man einen Haftgrund, betonte der Verfassungsrechtler. "Ein Grund, der vielleicht gegen die U-Haft sprechen könnte ist, dass man dann volle Akteneinsicht gewähren muss. Und ein weiterer möglicher Grund wäre, dass noch auf weitere Telefonate gehofft wurde, die aufschlussreich sind".
"Die Untersuchungshaft ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit und da muss man sehr zurückhaltend sein", sagte Mayer. In zwei Monaten sei es oft nicht möglich, dass man bei Wirtschaftsstrafverfahren "das, was da verdunkelt werden könnte, aufklären kann". Insofern sei dies eine sehr kurze Frist, so der Verfassungsrechtler.