Bis Sommer

Bandion will schnelle Buwog-Entscheidung

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Ministerin gab  Weisung im Bezug auf das Verfahren um Grasser ab.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) gehen die Verfahren in Fällen von öffentlichen Interesse zu langsam voran. Daher hat sie Montagmittag gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft Wien einige Weisungen ausgesprochen. Die vermutlich interessanteste davon ist, dass das Buwog-Verfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser bis zum Sommer entschieden sein soll. D.h. im Juli sollte feststehen, ob Anklage erhoben oder die Verfahren eingestellt werden.

Causa Buwog im Mittelpunkt
Der hauptzuständige Staatsanwalt für das Verfahren soll von allen anderen Tätigkeiten freigespielt werden und sich ausschließlich um die Causa Buwog kümmern. Für ihn gilt, wie für die anderen Staatsanwälte in den Fällen von besonderem öffentlichen Interesse, dass künftig ein wöchentlicher Bericht über den Stand der Dinge an die Justizministerin persönlich übermittelt werden soll.

Ferner strebt die Ministerin an, die Überprüfung der Einstellung des Eurofighter-Verfahrens voranzutreiben. Sie habe mit dem zuständigen Rechtsschutzbeauftragten gesprochen, die gesetzlich vorgegebene Viermonatsfrist nicht vollständig auszuschöpfen. Bis Mai soll die Überprüfung der Verfahrenseinstellung abgeschlossen sein.

Neonazi-Bericht in zwei Wochen
Neben der Causa Buwog hat die Ministerin heute formal noch eine zweite Weisung gegeben. In dem NS-Wiederbetätigungsverfahren rund um die Neonazi-Homepage "alpen-donau.info" muss vom zuständigen Staatsanwalt innerhalb von zwei Wochen ein Bericht erfolgen. In spätestens drei Monaten soll entschieden werden, ob Anklage erhoben wird.

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