Generalverdacht

Bandions Kinderporno-Plan ist umstritten

25.01.2009

Experten zufolge ist der Vorsatz beim Zugriff auf eine Kinderporno-Seite schwer nachzuweisen. Außerdem lehnen sie einen "Generalverdacht" ab.

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Das Vorhaben von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, den wissentlichen Zugriff auf Kinderpornografie im Internet unter Strafe zu stellen, ist unter Experten umstritten. Zwar ist die Verfolgung von Zugriffen auf Websites laut Internetexperte Christian Platzer von der TU Wien "technisch möglich", Rechtsexperte Helmut Fuchs von der Universität Wien hält den Vorschlag der Justizministerin allerdings für "nicht sinnvoll". Christian Jeitler vom Verein "quintessenz" warnt vor einem "Generalverdacht".

"Gewisser Aufwand"
Technisch gesehen sei es "mit einem gewissen Aufwand" prinzipiell möglich, Zugriffe auf Kinderpornoseiten im Internet zu verfolgen, meint Platzer. "Die Polizei muss so eine Seite finden, online lassen und schauen, wer darauf zugreift." Dazu müsse man den Computer des Anbieters in Beschlag nehmen und bei den Internetanbietern wegen der Kundendaten nachfragen, so der Experte für Internetsecurity.

Die Weitergabe von Kundendaten sei rechtlich in Verdachtsfällen schon heute möglich, so Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie an der Uni Wien.

"Versehentlich oder absichtlich"
Juristisch müsste man allerdings den Tatbestand im Gesetz erweitern, der derzeit nur die Weitergabe und Speicherung von Kinderpornografie unter Strafe stellt, erklärt Fuchs. "Ich halte das aber nicht für sinnvoll und auch nicht für notwendig", so Fuchs. Schwierigkeiten sieht er vor allem im Vorsatz: "Man kann nicht vom Anklicken unterscheiden, ob es jemand versehentlich oder absichtlich gemacht hat." Die Verdachtsschwelle werde damit gesenkt, und schon Verdacht führe zu Maßnahmen wie "unangenehmen Fragen".

"Generalverdacht" schadet
Jeitler von "quintessenz" warnt hingegen vor einem "Generalverdacht". Das Ziel, Kunden von Kinderpornografie ausfindig zu machen, "darf kein Grund sein, alle österreichischen Internetanschlüsse zu überwachen und deren Daten zu sammeln - das weckt auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten für ganz andere Zwecke", so Jeitler. Überwachungen sollten nur "unter richterlicher Kontrolle" und "anlassbezogen" durchgeführt werden dürfen.

"Kinderpornos sind Community-Sache"
Den gesamten Internetverkehr zu protokollieren hält Internet-Experte Platzer aber ohnehin nicht für zielführend: "Man hat eine bessere Trefferquote, wenn man von den Kinderporno-Seiten ausgeht." Auch einen versehentlichen Verdacht könne man ausschließen: "Solche Seiten findet man nicht einfach so, man muss sich schon aktiv darum bemühen." Kinderpornografie spiele sich in einer Community ab, in der meistens jeder selbst Inhalte anbieten müsse, um ein Teil davon zu werden, erklärt Platzer. "Die User sind also mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst involviert."

Wie Bandion-Ortner ihr Vorhaben genau umsetzen will, ist noch nicht bekannt. Man arbeitet gerade an einem Konzept, es soll zusammen mit dem Gewaltschutzpaket ins Parlament eingebracht werden.

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