"Großes Bauchweh"
Bandions Pläne ernten Skespis
07.04.2011
Bandion plant Einstellungsbeschlüsseöffentlich zu machen.
Die Ankündigung von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (VP), ab kommendem September die staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbeschlüsse in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse publik zu machen, stößt auf Skepsis. Bei Gerhard Jarosch, dem Präsidenten der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, lösen diese Pläne "großes Bauchweh" aus. Noch ablehnender zeigte sich am Donnerstag der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Gerhard Benn-Ibler: "Von der Transparenzinitiative, die dazu führen wird, dass Dinge veröffentlicht werden, die bisher nicht öffentlich gemacht werden durften, halte ich gar nichts".
Eurofighter-Affäre
Nach Kritik an der Verfahrenseinstellung gegen den seinerzeitigen Chef der heimischen Luftstreitkräfte, Erich Wolf, den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold und den EADS-Lobbyisten Erhard Steininger in der Eurofighter-Causa will Bandion-Ortner, dass die Staatsanwaltschaften zukünftig in glamourösen Fällen die Begründung der Einstellung eines Strafverfahrens und andere wesentliche Begründungen ins Internet stellen und damit öffentlich zugänglich machen.
Begründungen öffentlich
Der Sprecher der Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen, Richard Soyer, kann dem einiges abgewinnen. "Die Begründung der Einstellungsverfügung offen zu legen macht Sinn, wenn das öffentliche Interesse klar zu bejahen ist", meinte er am Donnerstag. Es handle sich dabei um eine "zentrale Entscheidung", insofern habe ein Kundmachen "eine gewisse Plausibilität".
Warnung
Zugleich warnte Soyer aber davor, die Publikation staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen zu einer "generellen Norm" zu machen. Außerdem seien jedenfalls die Persönlichkeitsrechte allfälliger Betroffener zu wahren und daher heikle Passagen vor einer Veröffentlichung zu anonymisieren.
Amtsgeheimnis
ÖRAK-Präsident Benn-Ibler beharrt demgegenüber auf "den Rollenbildern, die der Gesetzgeber den Staatsanwälten und uns Rechtsanwälten zuteilt" und wehrt sich gegen ein Aufweichen des Amtsgeheimnisses, wie betonte: "Der Staatsanwalt ist nicht Ankläger im amerikanischen Sinn, der unter öffentlichem Druck Anklage erhebt. Wir haben eindeutige Regelungen in der Strafprozessordnung, was öffentlich ist und was nicht. Grundlinie muss sein: Das Vorverfahren bleibt nicht öffentlich."
Damit hätten die Überlegungen und Begründungen des Staatsanwalts, die zu einer Anklageerhebung oder zu einer Verfahrenseinstellung führen, weiterhin unter das Amtsgeheimnis zu fallen, forderte Benn-Ibler: "Hier darf man nicht Dinge öffentlich machen, die dazu führen, dass es in der Öffentlichkeit neuerlich zu einer Vorverurteilung kommt".
Für Benn-Ibler liegt nahe, dass ein Kundmachen eines Einstellungsbeschlusses in öffentlichkeitswirksamen Verfahren wiederum zu einer medialen Erörterung führen wird: "Da müssen gute Gründe vorliegen, das zuzulassen. Vor allem jemand, der nicht angeklagt wird, hat ein Recht darauf, dass er nicht medial hingerichtet wird."
"Ich bin grundsätzlich skeptisch, dass das sehr vernünftig ist", kommentierte Gerhard Jarosch, neben seiner Funktion als Präsident der Ankläger-Vereinigung vor allem Erster Staatsanwalt bei der Wiener Anklagebehörde, die Absichten der Justizministerin. Wenn man Einstellungsbeschlüsse öffentlich zugänglich machen wolle, "muss man alles veröffentlichen, den Akt, alles was dazugehört. Ob das die Leute wollen, erscheint mir fraglich. Es geht im Strafrecht schließlich um Menschen und Schicksale", bemerkte Jarosch gegenüber der APA. Auch prominente Verdächtige hätten ein Anrecht, im Fall einer Verfahrenseinstellung keine "delikaten Details" im Nachhinein im Internet zu finden.
Jarosch räumte jedoch ein, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Anklagebehörden grundsätzlich verbesserungswürdig ist: "Bei einer Einstellung in einer Causa, wo eine riesige Erwartungshaltung besteht, müssen wir uns besser erklären."