Keine Mehrheit
Bankgeheimis Neu wird nicht beschlossen
07.07.2009
Opposition wollte im Gegenzug für ihre Zustimmung mehr RH-Kompetenzen.
Der für Mittwoch geplante Beschluss des gelockerten Bankgeheimnisses dürfte keine Zweidrittelmehrheit finden. Eine Einigung in allerletzter Minute Mittwoch früh ist eher ausgeschlossen.
BZÖ und Grüne stellten Bedingungen
Während die FPÖ von
vornherein eine Zustimmung zu diesem Gesetz ausgeschlossen hatte, hatten BZÖ
und Grüne Gegenleistungen für ihre Zustimmung gefordert. Konkret verlangt
man die Rechnungshof-Prüfung des Bankenpakets, sowie von Unternehmen mit
einer Staatsbeteiligung von mindestens 25 Prozent und von Gemeinden unter
20.000 Einwohnern. Auch dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig. Außerdem
drängen die Grünen auf Verbesserungen am "Amtshilfedurchführungsgesetz"
selbst.
Neue Verhandlungen?
ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf hatte ein
derartiges Junktim zwischen Bankgeheimnis und Rechnungshof-Prüfkompetenzen
abgelehnt. Am Abend zeigte man sich sowohl im ÖVP- als auch SPÖ-Klub äußerst
skeptisch, dass es noch zu einer Einigung kommen könnte. Beim BZÖ wie auch
den Grünen geht man mittlerweile fix davon aus, dass die Materie wieder an
den Finanzausschuss zurückverwiesen wird. Kogler betonte am Abend einmal
mehr, er wolle die Parteien wieder an den Verhandlungstisch bringen - damit
man einen Verhandlungsfahrplan ausarbeiten kann, wie man den Sommer über
weitermacht in dieser Sache.
Begründeter Verdacht reicht
Das betroffene Gesetz sieht vor,
dass ein gut dokumentierter, begründeter Verdacht auf ein Steuervergehen
ausreicht, um von Österreich Konteninformationen von Personen mit Wohnsitz
im Ausland zu erhalten. Bisher wurden in Steuerangelegenheiten
Bankinformationen an andere Staaten nur dann weitergegeben, wenn in dem
anderen Staat bereits ein finanzrechtliches oder gerichtliches
Strafverfahren eingeleitet wurde.
Um die neuen Bestimmungen umsetzen zu können, bräuchten SPÖ und ÖVP aber eine der drei Oppositionsparteien, damit die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht wird.