BAWAG-Berufung

Lostag für Elsner, Zwettler und Nakowitz

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Oberste Gerichtshof (OGH) wird voraussichtlich um 9.00 Uhr sein Urteil verkünden.

Für den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, seinen Nachfolger Johann Zwettler sowie Elsners ehemalige "rechte Hand", Peter Nakowitz, fällt am Donnerstag die Entscheidung, ob die Urteile der ersten Instanz korrigiert werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wird voraussichtlich um 9.00 Uhr öffentlich verkünden, ob den Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen der drei gegen ihre Schuldsprüche in der BAWAG-Affäre Berechtigung zukommt.

Neue Strafen erwartet
Sollte es dazu kommen - was allgemein erwartet wird, zumal die Generalprokuratur in einem "Rechtsgutachten" teilweise erhebliche Feststellungsmängel in den Urteilen der ehemaligen BAWAG-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (VP) geortet hat -, dürfte der OGH die erstinstanzlichen Entscheidungen in wesentlichen Teilen aufheben und für den zu bestätigenden Rest neue Strafen festsetzen. Elsner hatte vom Erstgericht wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung neuneinhalb Jahre Haft erhalten. Zwettler fasste fünf, Nakowitz vier Jahre aus.

Auch Mitangeklagten-Urteile auf dem Prüfstand
Noch am selben Tag könnte auch bekanntwerden, ob die Urteile der übrigen Angeklagten - der Investmentbanker Wolfgang Flöttl, die Ex-BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker und Christian Büttner, der Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger und der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter - halten. Über deren Rechtsmittel entscheidet das Höchstgericht in nichtöffentlicher Sitzung. Aus derzeitiger Sicht ist vorstellbar, dass diese OGH-Beschlüsse am Donnerstagnachmittag per Presseaussendung verbreitet werden, nachdem die Betroffenen im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs davon Kenntnis erlangt haben. Bei Flöttl, der zweieinhalb Jahre teilbedingt erhalten hatte, und den übrigen fünf Mitangeklagten hat die Generalprokuratur die gänzliche Aufhebung ihrer Urteile empfohlen.

Elsner-Freilassung ungewiss
Dass Elsner, der als einziger der Beschuldigten bisher das Haftübel verspürt hat, nach fast vierjähriger U-Haft auf freien Fuß kommt, erscheint insofern fraglich, als eine bedingte Entlassung erst nach Verbüßung der Strafhälfte gesetzlich möglich ist. Dass der OGH die vom Erstgericht verhängte Strafe in einem Ausmaß reduziert, dass die Strafhälfte bereits mit der U-Haft abgesessen wäre, halten Justizkenner für eher unwahrscheinlich. Folgt der OGH nämlich den Empfehlungen der Generalprokuratur, verbliebe bei Elsner immer noch ein Schaden von 1,4 Mrd. Euro bei ursprünglich zur Anklage gebrachten 1,72 Mio. Euro. Dass diese Differenz zu einer erheblichen Strafreduktion führen wird - nötig wäre eine deutliche Minderung von neuneinhalb auf unter acht Jahre -, ist ungewiss.
 

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