Rechnungshof-Bericht

Beamte: 99 Prozent in Frühpension

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Rechnungshof-Bericht bestätigt das Klischee: Beamte arbeiten zu wenig.

Es sind Zahlen, die man für die Beamten-Satire-Serie MA 2412 nicht skurriler erfinden hätte können: Nur ein Prozent der Frauen und drei Prozent der Männer im öffentlichen Dienst gehen mit dem gesetzlichen Antrittsalter von 65 Jahren in Pension. Das zeigt ein am Donnerstag veröffentlichter Rechnungshofbericht. Die Prüfer hatten das Justiz-, das Innen- und das Sozialressort untersucht. „Keinem der drei überprüften Bundesministerien war es in ausreichendem Maß gelungen, Bedienstete über das Mindestpensionsantrittsalter hinaus (ab dem 60. Lebensjahr) in Beschäftigung zu halten“, kritisiert der Bericht.

Ein Drittel geht wegen "Dienstunfähigkeit"

Auch die Detailergebnisse haben es in sich:

  • Das durchschnittlich Pensionsantrittsalter im Innenministerium inklusive Exekutive lag 2012 bei 58,3 Jahren. Im Sozialministerium waren es 60 Jahre. Im Justizministerium sind es knapp über 59 Jahre.
  • Mehr als die Hälfte aller Pensionszugänge aus dem öffentlichen Dienst nimmt die Hacklerregelung in Anspruch.
  • „Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit“ machen im Innen- und im Justizministerium rund ein Drittel aller Pensionierungen aus. Das Durchschnittspensionsalter bei Vorarlberger Polizisten etwa liegt hier bei 50 Jahren. Kritik des Rechnungshofs: Versetzungen zahlen sich wegen der niedrigeren Gehälter für die Bediensteten nicht aus.

Die Ausgaben für den früheren Ruhestand betrugen im Jahr 2012 für die drei Ressorts 142,87 Millionen Euro.

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