Auch die 4. Gehaltsrunde mit den Beamten verlief ohne Einigung.
Ebenso wie die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) hat auch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) eine Demonstration für 18. Dezember in Wien beschlossen. Der Organisationsausschuss der GÖD wurde am Mittwoch vom Vorstand beauftragt, eine "Großdemonstration" vorzubereiten.
Kampfmaßnahmen
Außerdem wurde der Organisationsausschuss beauftragt, Vorbereitungen zu treffen, "um jederzeit gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen in allen notwendigen Intensitäten" umsetzen zu können. Einen entsprechenden Vorratsbeschluss hatte bereits die GÖD-Bundeskonferenz gefasst.
In einer vom Vorstand beschlossenen Resolution heißt es, dass die gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen nun zur Durchsetzung einer akzeptablen Gehaltserhöhung, der Einhaltung der sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten sowie von Personalaufnahmen im erforderlichen Ausmaß einzuleiten seien. Begründet werden die Maßnahmen damit, dass die Bundesregierung bisher den diesbezüglichen Forderungen der GÖD nicht näher getreten sei.
Gehaltsrunde
Zur Gehaltsrunde hält die GÖD in ihrer Resolution nochmals fest, dass Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nicht in der Lage gewesen sei, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Daher werden umgehend Verhandlungen mit den Spitzen der Bundesregierung eingefordert.
Um die hohe Qualität des öffentlichen Dienstes halten zu können, fordert die GÖD die Bundesregierung auf, die entsprechenden Personal- und Sachressourcen ausreichend zur Verfügung zu stellen. Insbesondere verlangt die GÖD, umgehend das erforderliche Personal einzustellen, damit die vollstreckbaren Steueraußenstände eingetrieben werden können und Steuerbetrug wirksam bekämpft werden kann. Die vollstreckbaren Steueraußenstände des Staates werden mit rund 1,8 Milliarden Euro beziffert. Diese Rückstände seien entstanden, da zu wenig Personal im Bereich der Steuerverwaltung vorhanden sei. Ein Betriebsprüfer bringe dem Staat 350.000 Euro jährlich mehr an Steuereinnahmen.
Außerdem fordert die GÖD neuerlich die Bundesregierung auf, die sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten einzuhalten. "Es bedeutet einen Bruch der Sozialpartnerschaft, wenn arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertreterinnen-und vertreter beschlossen werden", kritisiert die Gewerkschaft ohne konkret die Vorgangsweise beim Lehrerdienstrecht zu nennen.