Ministerin plant große Reform des Strafrechts.
Im Jänner wird Justizministerin Beatrix Karl eine Kommission einsetzen, um eine Totalreform des Strafrechts einzuleiten. Auch beim Erbrecht will sie Änderungen.
ÖSTERREICH: Wo wollen Sie bei der Reform des Strafrechts ansetzen?
Beatrix Karl: Gleich zu Beginn des Jahres wird es Änderungen bei den Sexualdelikten geben, weil es dort Systemwidrigkeiten gibt. Wir setzen bei Vergewaltigungen den Mindeststrafrahmen von einem halben Jahr auf ein Jahr hinauf.
ÖSTERREICH: Wann kommt das Gesetz dazu?
Karl: Der Entwurf geht zu Beginn des Jahres in Begutachtung und wird relativ schnell als Gesetz kommen.
ÖSTERREICH: Was ändert sich noch?
Karl: Wo man sich mehr Zeit nehmen muss, ist eine Gesamtreform des Strafgesetzbuches bis 2015. Da setze ich im Jänner ein Experten-Team ein. Dieses soll prüfen, ob die Relation bei Strafen für Vermögensdelikte und Delikte gegen Leib und Leben im Lot ist.
ÖSTERREICH: Könnten die Strafen bei Vermögensdelikten herabgesetzt werden?
Karl: Natürlich könnten die Experten auch das im Ergebnis vorschlagen.
ÖSTERREICH: Wie geht es mit dem Whistleblower-Projekt weiter, das Informanten schützen soll?
Karl: Das Pilotprojekt wird im Frühjahr starten. Mit einer Website soll es Informanten möglich sein, anonym mit Ermittlern in Kontakt zu treten und in Kommunikation zu bleiben. Das ist ein Riesenvorteil.
ÖSTERREICH: Was muss die nächste Regierung in der Justiz umsetzen?
Karl: Ein weiteres Dauerthema ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Wir haben kürzlich die Obsorge neu geregelt. Der nächste Schritt wird das Erbrecht sein. Familienunternehmen stehen im Erbfall häufig vor der Situation, dass sie die Pflichtteile nicht ausbezahlen können. Da muss man über eine Möglichkeit zur Stundung nachdenken.