ÖSTERREICH
Befangenheitsantrag gegen Grasser-Richterin abgelehnt
25.07.2017
Plech-Anwalt Rohregger will von diesem Antrag allerdings nichts wissen.
Das Landesgericht Wien hat eine Befangenheits-Beschwerde gegen Buwog-Richterin Marion Hohenecker abgelehnt. Dies bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn Dienstagvormittag gegenüber ÖSTERREICH. Die Entscheidung von Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber ist den Anwälten der Angeklagten - der prominenteste ist Ex-Finanzminister Karlheinz Grasser - auch schon zugestellt worden. Forsthuber schreibt, dass „eine Befangenheit (...) nicht gegeben ist“.
Allerdings: Michael Rohregger, der Anwalt des Angeklagten Ernst Plech, weiß nichts von eben diesem Befangenheitsantrag. Er habe lediglich eine Beschwerde beim VfGH eingereicht, Richter Forsthuber habe dies wohl als Klage aufgefasst, so Rohregger gegenüber ÖSTERREICH: "Ich habe einen solche Antrag nicht gestellt und überlege jetzt, wie ich mich dagegen zur Wehr setzen."
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.