Behindertenanwalt

Buchinger für höhere Ausgleichstaxe

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Buchinger fürchtet "Stillstand bis Rückschritt" durch Sparmaßnahmen.

Behindertenanwalt Erwin Buchinger will Unternehmen, die ihrer gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verstärkt nicht nachkommen, auch vermehrt zur Kasse bitten. Bei der Präsentation seiner vorläufigen Bilanz forderte der ehemalige SP-Sozialminister eine progressive Erhöhung der Ausgleichstaxe. Ansonsten befürchtet der Behindertenanwalt durch Sparmaßnahmen der Regierung "Stillstand bis Rückschritt" in seinem Bereich.

Freikaufen
Schon jetzt können sich Unternehmen, die nicht genug Menschen mit Behinderung beschäftigen, mit monatlich 223 Euro "freikaufen". Je 25 Mitarbeiter muss derzeit eine Arbeitskraft mit Behinderung angestellt werden. Buchinger kann sich vorstellen, dass die Zahlungen mit der Höhe der Nicht-Erfüllung steigen: Ab fünf fehlenden Arbeitskräften würde die Ausgleichstaxe um 50 Prozent erhöht, ab zehn um 100 Prozent und ab 20 auf das Niveau des Mindestlohns verfünffacht. Dieses Modell will der Behindertenanwalt bei Gesprächen mit den Sozialpartnern präsentieren.

Künftige Schwerpunkte
Zahlreiche Antrittsbesuche hat Buchinger in den ersten vier Monaten in seiner neuen Funktion absolviert. Als künftige Schwerpunkte hätten sich die Komplexe Arbeit, Bildung und Barrierefreiheit herauskristallisiert. Am Arbeitsmarkt sieht er Menschen mit Behinderung nach wie vor "generell diskriminiert", die Arbeitslosenquote sei höher und würde im Gegensatz zum allgemeinen Trend derzeit ansteigen. Die aktuelle Diskussion beschränke sich außerdem fast ausschließlich auf den Kündigungsschutz, kritisierte Buchinger. "Ich halte diese Fokussierung für nicht glücklich."

Sonderschulen abschaffen
Im Bereich der Bildung will der Behindertenanwalt nach wie vor die sogenannten Sonderschulen abgeschafft und alle Kinder künftig integrativ in Schulen unterrichtet wissen. Bereits im kommenden Jahr könnte man keine neuen Schüler mehr aufnehmen, bestehende Klassen würden so spätestens in zehn Jahren ausgelaufen sein. Die im Finanzausgleichsgesetz mit 2,7 Prozent festgelegten personellen Ressourcen für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf müssten zudem entweder erhöht oder gleich abgeschafft werden.

Sorgen plagen den ehemaligen Sozialminister, wenn er an die Budgetpläne der Regierung denkt. So fürchtet er, dass die Etappenpläne zur Umsetzung der Barrierefreiheit von Bundesgebäuden bis Ende 2015 den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen könnten. "Diese Frist darf nicht verlängert werden." Auch bei den ÖBB sieht Buchinger die Umsetzung von Barrierefreiheit gefährdet. Beim Pflegegeld stellt sich der Behindertenanwalt gegen eine eventuelle Umwandlung in Sachleistungen. "Hier darf es auf keinen Fall Einsparungen geben."

"Anlass zur Hoffnung" gibt Buchinger zumindest das Vorhaben seines Nachfolgers als Sozialminister, Rudolf Hundstorfer (S), einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu erarbeiten.

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