Mangelnde Umsetzung
Behindertenrechte: Kritik an Regierung
12.09.2014Monitoringausschuss für UNO-Konvention kritisiert mangelnde Umsetzung.
Seit Oktober 2008 gilt in Österreich die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - umgesetzt wurden viele Vorgaben aber bis heute nicht. Darauf hat am Freitag der beim Sozialministerium angesiedelte Monitoringausschuss hingewiesen, der die Einhaltung der Konvention prüft. Demnach bleiben Behindertenrechte oft im Kompetenz-Dschungel zwischen Bund und Ländern auf der Strecke.
Regierung "bis heute untätig geblieben"
Der Monitoringausschuss kritisiert, dass die von der UNO bereits vor einem Jahr geäußerte Kritik an der mangelnden Einhaltung der Konvention in Österreich in wesentlichen Punkten bis heute nicht aufgegriffen wurde. Die Regierung sei zu den wesentlichen Kritikpunkten des UN-Fachausschusses "bis heute untätig geblieben".
"Von punktuellen Aktionen, die rein kosmetisch sind, abgesehen sind die Handlungsempfehlungen nun ein Jahr ignoriert worden", kritisierte Marianne Schulze, die Vorsitzende des Monitoringausschusses am Freitag in einer Aussendung. Dies sei "ein klarer Wortbruch", denn Österreich habe in Genf eine klare Erklärung zur Stärkung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen abgegeben.
Kritik an zersplitterten Bund-Länder-Kompetenzen
Insbesondere kritisiert der Monitoringausschuss die mangelnde Koordinierung zwischen Bundes-und Länderzuständigkeiten und das Fehlen nachvollziehbarer Pläne zur Abarbeitung der UNO-Empfehlungen. Nötig wäre demnach vor allem die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere De-Institutionalisierung, Persönliche Assistenz und Recht auf Arbeit.
Ein Beispiel für die zersplitterten Kompetenzen ist auch der Bildungsbereich. Hier hat der Fachausschuss der UNO größere Anstrengungen gefordert, um Behinderten den Besuch von Kindergärten, Schulen und Universitäten zu ermöglichen. Kritisch angemerkt wurde die steigende Zahl der Sonderschüler. Der Monitoringausschuss kritisiert nun, dass die von ihm schon bereits 2010 eingeforderte Strategie dafür nach wie vor ausständig ist. Verantwortung für die Umsetzung von "inklusiver Bildung" wären demnach sowohl Bund, Länder als auch Gemeinden.