Statt Wahlgang
Bei nur 1 Kandidaten wird abgestimmt
23.11.2009
Wenn keine Gegenkandidaten antreten, hat man keine Wahl sondern nur Stimmzettel mit "Ja" und "Nein".
Sollte Heinz Fischer der einzige Kandidat für die Bundespräsidentenwahl bleiben, werden - entsprechend dem Grundsatz, dass der Präsident vom Bundesvolk direkt zu wählen ist - die Wähler trotzdem befragt. Anstelle einer Wahl fände laut Verfassung eine "Abstimmung" statt, mit der Möglichkeit "Ja" oder "Nein" zu antworten. Nicht im Gesetz geregelt ist, was zu tun ist, wenn in solch einem Fall die "Nein"-Stimmen überwiegen.
Laut Lehre müsste dann sofort eine neuerliche Wahl ausgeschrieben werden, an der sich auch andere Kandidaten beteiligen dürften, so Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Der in der Abstimmung nicht erfolgreiche Kandidat dürfte dabei auch neuerlich antreten.
Dass es bei einem Kandidaten eine Abstimmung anstelle der Wahl gibt, ist sowohl in der Bundesverfassung (Artikel 60) als auch im Bundespräsidentenwahlgesetz vorgeschrieben. Im Par. 11 Abs. 4 des Gesetzes wird das Vorgehen ganz genau erläutert: "Stellt die Bundeswahlbehörde am vierundzwanzigsten Tag vor dem Wahltag fest, dass sich nur ein Wahlwerber um das Amt des Bundespräsidenten bewirbt, so hat der amtliche Stimmzettel die Fragen ,Soll NN das Amt des Bundespräsidenten bekleiden?' oder ,Soll NN für eine weitere Funktionsperiode das Amt des Bundespräsidenten bekleiden?' und darunter die Worte ,ja' und ,nein', jedes mit einem Kreis, im übrigen aber die aus dem Muster der Anlage 3 ersichtlichen Angaben zu enthalten."