Wegen Inflation

Berger will Mieterhöhung verschieben

06.08.2008

Die SPÖ-Justizministerin schlägt im nächsten Ministerrat ein Gesetz vor, mit dem die Mieten frühestens 2010 wieder steigen würden.

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© Lisi Niesner
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SPÖ-Justizministerin Maria Berger will die im September bevorstehende Anhebung der Kategoriemieten verzögern. Sie will im Sommerministerrat am 12. August ein Gesetz vorschlagen, mit dem der Schwellenwert für die Mieterhöhung von fünf auf zehn Prozent hinaufgesetzt würde. Von ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein fordert Berger, endlich die angekündigte Reduktion der Höchstgrenzen für Maklerprovisionen umzusetzen.

Berger hofft auf ÖVP-Ja
In der ÖVP ist der Vorschlag des designierten SPÖ-Chefs Werner Faymann zu den Kategoriemieten bisher auf wenig Begeisterung gestoßen. Berger hofft trotzdem auf eine Einigung, denn wenn im nächsten Jahr die Pensions- und Lohnerhöhungen greifen, könnten auch die Mieter wieder besser disponieren.

ÖVP will aber nicht
Die Volkspartei kann sich aber nicht mit dem roten Vorschlag anfreunden. ÖVP-Wohnsprecher Peter Sonnberger findet, Mieter von Kategoriemietwohnungen seien ohnehin privilegiert. Die ÖVP hätte lieber, dass die teureren Richtwertmieten künftig seltener angehoben werden als bisher. Sie gelten für nach 1994 abgeschlossene Mietverträge.

Ohne Novelle um 5,8% teurer
Ohne Gesetzesänderung ist die Justizministerin verpflichtet, mit 1. September 2008 die Mietzinsgrenzen für Kategoriemietverträge - rund 300.000 Haushalte - und weitere Beträge wie z.B. den Verwaltungskostenbeitrag um rund 5,8 Prozent zu erhöhen. Das Mietrechtsgesetz sieht eine Anhebung vor, wenn der Verbraucherpreisindex fünf Prozent übersteigt.

Gekoppelt an Inflation
Durch die aktuell sehr hohe Inflationsrate fällt diese Erhöhung rund ein Jahr früher an als in Zeiten niedrigerer Teuerung. Mit der Anhebung des Schwellenwerts auf zehn Prozent müssten die Kategoriemieten bei weiter gleich hoher Inflation erst Ende 2010, bei einer eingedämmten Teuerungsrate erst in drei Jahren angehoben werden, meint Berger unter Hinweis auf Experten.

Hilfe für Einkommensschwache
Von Mieterhöhungen sind vor allem einkommensschwache Haushalte betroffen, da für sie der Anteil der Mietkosten am Gesamteinkommen am höchsten ist. Tausende Haushalte müssen schon 40 Prozent ihres Einkommens für die Mieten aufwenden, seit 2000 ist Wohnen um 27 Prozent teurer geworden.

1,4 Mio. Haushalte profitieren
Mit diesem Zweiten Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz will die Justizministerin rund 1,4 Millionen Haushalte entlasten: 300.000 Wohnungen mit Kategoriemieten (um 180 Euro jährlich für eine 80 m2 Kategorie A-Wohnung), 500.000 Genossenschaftswohnungen (jährlich rund 60 Euro weniger Erhaltungskosten) und 600.000 Haushalte, bei denen die Verwaltungskosten eingefroren würden (rund 15 Euro pro Jahr bei 80 m2).

Im Frühjahr wurde mit Bergers Erstem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz bereits eine überproportionale Anhebung der Richtwertmieten verhindert. 350.000 Haushalte zahlten dadurch nur ein Plus von 2,2 statt 3,6 Prozent. Von der ÖVP abgelehnt wurde eine vom Justizministerium für Herbst vorbereitete Wohnrechtsreform, mit dem die Betriebskosten eingedämmt und Mietverträge transparenter gestaltet werden sollten.

Grüne sehen Wahlkampf
Die Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser ärgert sich, dass Berger jetzt erst auf diese Idee kommt - am Vorabend der Wahlen. Sie haben schon im Frühling bei der Debatte um die Richtwertmieten auf die "vergessenen" Kategoriemieten hingeweisen.

FPÖ fordert Verbilligung
Der Freiheitliche Generalsekretär Harald Vilimsky verlangt nicht nur eine "absolute Durchbrechung des Erhöhungsautomatismus", eine fast sechsprozentige Anhebung der Mieten im September wäre ein "Keulenschlag bei der sozialen Situation". Vielmehr müsse es zu einer Verbilligung kommen, vor allem bei den Betriebskosten.

BZÖ will Erhöhung streichen
Das BZÖ findet, dass die gesetzlich vorgesehene Erhöhung des Mietpreisindex ausgesetzt werden soll. Eine Anhebung des Schwellenwerts sei nur eine wahlkampfbedingte Mogelpackung. Der Grund: Der Mietpreisindex orientiert sich an der Inflationsrate, und die Inflationsrate auch an den gestiegenen Mieten. Das sei also eine "Teufelsspirale".

Verfassungsrechtler zweifeln
Der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer äußert Bedenken über den Terminplan der Justizministerin. Ihr Gesetz hätte per 1. September in Kraft treten sollen, könnte aber erst am 24. September im Nationalrat beschlossen werden. Ob ein rückwirkender Beschluss bei einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde, sei fraglich, so Mayer.

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