Dutzende Mails an AK
Beschwerde-Flut gegen 12-Stunden-Tag
28.08.2018Schon vor Start des neuen Arbeitszeitgesetzes erhöhen Firmen Druck auf Arbeitnehmer.
Am Samstag tritt das neue Arbeitszeitgesetz in Kraft. Das heißt: Die tägliche Höchstarbeitszeit wird von zehn auf zwölf Stunden angehoben, pro Woche darf bis zu 60 statt bisher 50 Stunden gearbeitet werden.
Chef will mit weniger Mitarbeitern weitermachen
Obwohl es eine Freiwilligkeitsklausel gibt, befürchtet die Gewerkschaft, dass Arbeitnehmer unter Druck gesetzt werden könnten. Laut Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl finde aber genau das statt, bei der AK gebe es „mehrere Dutzend“ Beschwerden und Anfragen. Anderl: „Es gibt Anfragen nach dem Motto: ,Mein Chef hat gesagt, wenn der 12-Stunden-Tag kommt, dann kann er sich von einigen Beschäftigten trennen, denn dann kann er den Betrieb auch mit den restlichen aufrechterhalten, wenn die 12 Stunden arbeiten‘“, so Anderl zu ÖSTERREICH: „Das sind keine Einzelfälle, das passiert jetzt des Öfteren.“
ÖSTERREICH berichtete Anfang August von einem Wiener Unternehmen, das sogar gegen die neue Regelung verstoßen wollte. Zuschläge sollte es erst ab der 13. (!) Stunde geben. (fis, gü)
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitszeitgesetz
Welche Arbeitszeit wird denn verlängert?
Die Höchstgrenze. Derzeit dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als zehn Stunden pro Tag oder 50 Stunden pro Woche arbeiten. Künftig sind es zwölf Stunden täglich, 60 pro Woche.
Kann ich zur Mehrarbeit gezwungen werden?
Die Freiwilligkeit steht im Gesetz. Da es aber keinen Kündigungsschutz gibt, könnten Verweigerer sehr wohl gekündigt werden.
Bleiben Überstundenzuschläge erhalten?
Die 50-%-Zuschläge bleiben. Auswirkungen haben die verlängerten Arbeitszeiten aber bei All-in-Verträgen.
Was ändert sich dann wirklich für mich?
Die Anordnung eines Zwölf-Stunden-Arbeitstags wird massiv erleichtert: Ein wirtschaftlicher Nachteil muss nicht mehr nachgewiesen werden. Auch der Betriebsrat muss nicht mehr zustimmen.
Muss ich jetzt dauerhaft 12 Stunden arbeiten?
Nein. Pro Woche sind maximal 20 Überstunden zulässig. Und in 17 Wochen darf die Durchschnittsarbeitszeit 48 Wochenstunden nicht überschreiten.