Mitten in der Diskussion um das Anti-Korruptionsgesetz haben die Regierungsparteien mit einer überraschend schnellen Einigung zur Frage der Einbeziehung von Abgeordneten in diese Regelung aufgewartet.
Alle Mandatare (des Nationalrates, der Landtage, des Europaparlaments, etc.) werden in den Begriff des Amtsträgers mit einbezogen und fallen damit unter die Bestimmungen des neuen Gesetzes. Allerdings wird dabei auf die spezifische Form der Tätigkeit Rücksicht genommen, verkündeten die Klubobleute Josef Cap (SPÖ) und Karl-Heinz Kopf (ÖVP) vor dem Ministerrat am Dienstag.
Auch der Strafrahmen bleibt gleich. Beschlossen wird das Gesetz wie geplant diese Woche im Parlament. Die Einbeziehung der Abgeordneten wird mittels Abänderungsantrag erfolgen.
Auf SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, der gestern noch eine Straffreiheit für EU-Mandatare gefordert hatte, angesprochen, meinte Cap, die Justizsprecher seien bei den Verhandlungen über die Regelung eingebunden gewesen.
Kritik am Gesetz bleibt
Die Einbeziehung der Abgeordneten ändert
freilich nichts an der zahlreichen Kritik am Gesetz. So bemängelte etwa der
Politikwissenschafter Hubert Sickinger Ungenauigkeiten beim
Amtsträgerbegriff sowie den Eingrenzungen der Delikte. ÖVP-Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner verteidigte das Gesetz heute einmal mehr als gute
Lösung.
BZÖ + Grüne fordern Nachbesserungen
Die Opposition
begrüßt zwar, dass die Antikorruptionsbestimmungen für Beamte künftig auch
für Parlamentsabgeordnete gelten sollen. BZÖ und Grüne verlangen aber
weitere Nachbesserungen und wollen daher am Mittwoch die Rückverweisung des
Gesetzes in den zuständigen Justizausschuss beantragen. Konkret wollen sie
die Einbeziehung von staatsnahen Unternehmen (etwa ÖBB und Asfinag) sowie
des Gesundheitsbereiches in die Antikorruptionsregeln für den öffentlichen
Bereich.
Für die Manager staatsnaher Unternehmen, die vorwiegend am Markt agieren (also etwa ÖBB und Asfinag, aber auch Landes- und Gemeindebetriebe wie die Wiener Linien und Flughafen Wien) werden die vergleichsweise strengen Antikorruptionsbestimmungen für Beamte im aktuellen Entwurf nicht gelten. Sie müssen sich nur nach den deutlich sanfteren Regeln für die Privatwirtschaft richten. BZÖ und Grüne lehnen das ab.