Ausschlaggebend wäre die Höhe des Jahresgehaltes, bei dem man ansetzt.
Die im Zuge des anstehenden Sparpaketes diskutierte "Solidarabgabe" von Spitzenverdienern in Form einer Streichung der steuerlichen Begünstigungen des 13. und 14. Gehalts würde zwischen 500 und 20.000 Personen betreffen. Ausschlaggebend wäre die Höhe des Jahresgehaltes, bei dem man ansetzt. Nimmt man - wie zuletzt von Bundeskanzler Werner Faymann (S) vorgeschlagen - Brutto-Einkommen zwischen 200.000 und 300.000 Euro heran, würde dies zwischen 500 und 2.000 Personen betreffen, wie Statistik-Austria-Direktor Konrad Pesendorfer gegenüber der APA erörterte. Setzt man bei 100.000 Euro an, wären rund 20.000 Personen betroffen.
Zwei Begünstigungen
Derzeit gibt es beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zwei Begünstigungen: Erstens einen Steuerfreibetrag von 620 Euro, zweitens ist das 13./14. Gehalt nur mit einem Steuersatz von sechs Prozent belastet. Wenn man sozial gerecht sparen wolle, sei eine Möglichkeit, diese Steuerbegünstigung bei höheren Einkommen zu hinterfragen, sagte Pesendorfer.
Setzt man bei der Streichung der Begünstigungen bei einer Bemessungsgrundlage (Jahresbrutto abzüglich der die Bemessungsgrundlage mindernden Steuerfreibeträge und Sozialversicherungsbeiträge) von 100.000 Euro an, so würde dies knapp 20.000 Personen betreffen und Steuermehreinnahmen von 289 Mio. Euro einbringen, so die Berechnungen der Statistik Austria.
Streicht man die Steuervorteile erst für Personen mit einer Bemessungsgrundlage ab 200.000 Euro an, so beträfe dies nur mehr knapp 2.000 Lohnsteuerzahler; das zusätzliche Steueraufkommen läge dann bei rund 88 Mio. Euro. Nimmt man als Grenze eine Bemessungsgrundlage von 300.000 Euro, so wären nur mehr gut 500 Personen betroffen, das zusätzlich lukrierte Steueraufkommen würde mit 47 Mio. Euro noch geringer ausfallen.
Unscharfer Ansatz
Pesendorfer verweist darauf, dass die von der Politik genannten Brutto-Jahresgehälter nur ein unscharfer Ansatz für die Debatte seien. Bei Lohn- und Einkommensteuer wird die Steuerpflicht anhand der Bemessungsgrundlage berechnet. Diese ist abhängig von den Freibeträgen, die sich von Person zu Person unterscheiden können: Pesendorfer nannte etwa die Pendlerpauschale, die diese senkt (die aber auch nur bestimmten Personen in unterschiedlicher Höhe gewährt wird). Ein weiteres Beispiel: Bekommt jemand ein Jubiläumsgeld oder eine Abfertigung, so drückt auch diese die Bemessungsgrundlage, obwohl der Bruttojahresbezug um den zusätzlichen Betrag ansteigt.
Eine seriöse Einschätzung, um wieviel die Brutto-Bezüge höher sind als die Steuerbemessungsgrundlage, lässt sich nicht fällen. Nur soviel: Während die Lohnsteuerpflichtigen 2010 in Summe 155 Mrd. Euro an Bruttobezügen erhalten haben, lag die Bemessungsgrundlage in Summe bei 110 Mrd. Euro. Das bedeutet, dass die Bruttobezüge im Schnitt um 29 Prozent über der Bemessungsgrundlage gelegen sind.
Aufgrund dessen müsse man bei der Diskussion "Vorsicht walten lassen", sagte Pesendorfer. Die Politik müsse über die Bemessungsgrundlage, und nicht über das Jahresbrutto diskutieren, so der Experte.
"Gerechtigkeitsgründe"
Der Statistik-Direktor weist auch auf eine weitere Maßnahme hin, die aus "Gerechtigkeitsgründen" notwendig wäre: Im Rahmen der Steuerreform 2009 wurde mit der Begründung, dass die ausschließlich Einkommenssteuerpflichtigen (Selbstständige und Freiberufler) gegenüber den Lohnsteuerpflichtigen wegen der Begünstigung des 13./14. Gehalts benachteiligt wären, der Gewinnfreibetrag von zehn auf 13 Prozent angehoben. Für Gewinn unter 30.000 Euro muss man seitdem auch keinen Investitionsnachweis mehr bringen.
Diese Benachteiligung fiele bei einer vollen Besteuerung des 13./14. Monatsgehalts bei höheren Einkommen allerdings wieder teilweise weg. "Das muss parallel mitgedacht werden", so Pesendorfer. Im Sinne der Fairness könne man nicht nur die Lohnsteuerpflichtigen in die Pflicht nehmen, es müsse dann auch über die Gestaltung des Gewinnfreibetrags nachgedacht werden.
Widerstand gegen derartige Überlegungen dürfte man wohl vor allem seitens der ÖVP erwarten. Im Wirtschaftsbund heißt es, dass man den Freibetrag verteidigen wolle.