Rechnungshof untersuchte die Auswirkungen der Uni-Autonomie.
Das 2004 in Kraft getretene Universitätsgesetz 2002 hat den Unis u.a. im Personalbereich einen weitgehend autonomen Handlungsspielraum eröffnet. Keine Auswirkungen hatte diese Personalhoheit aber auf die Betreuungsrelationen, diese blieben "weiterhin ungünstig". Zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof (RH) in einem am Montag veröffentlichten Bericht, in dem die Folgen der Personalhoheit auf die Gesamtkostensituation von Universität Wien und Wirtschaftsuniversität (WU) Wien untersucht wurden.
Keine Verbesserung bei Betreuung
Beide Unis hatten sich in ihren
Leistungsvereinbarungen mit dem Bund (2007-09) eine Verbesserung der
Betreuungsrelationen vorgenommen. Laut RH ist das nicht gelungen. An der Uni
Wien konnte zwar die Steigerung der Studentenzahl durch mehr Lehrpersonal
aufgefangen werden. Dennoch kamen 2008/09 noch immer 190,7 Studenten auf
einen Professor (2006: 192 Studenten) bzw. 32,2 Studenten auf einen
Lehrenden (2006: 32,1).
Dramatische Situation
Noch dramatischer ist die Situation an der
WU: Diese "wies nicht nur die mit großem Abstand schlechteste
Betreuungsrelation aller österreichischen Universitäten" auf, wie es im
Bericht heißt, sondern es verschlechterten sich auch diese Relationen
entgegen der Zielsetzung. Der Grund: Der Anstieg bei der Studentenzahl
konnte durch die Zuwächse beim Lehrpersonal nicht wettgemacht werden. So
kamen 2008 bereits 330,9 Studenten auf einen Professor bzw. 44,8 auf einen
Lehrenden, 2006 waren es erst 296,3 bzw. 42,7.
Personalaufwand
Von 2004 bis 2008 erhöhte sich der
Personalaufwand an der Uni Wien um 73 Mio. Euro (plus 36 Prozent), an der WU
um 14,3 Mio. Euro (plus 29 Prozent). Gemessen am Gesamtaufwand stieg der
Anteil der Personalkosten in diesem Zeitraum an der Uni Wien von 57 auf 60
Prozent, an der WU blieb er mit rund 63 Prozent ungefähr gleich. Die Anzahl
der Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) des haupt- und nebenberuflichen
Uni-Personals nahm um 21 Prozent an der Uni Wien und um 18 Prozent an der WU
Wien zu.
An beiden Unis gehörten Ende 2008 rund zwei Drittel der Uni-Mitarbeiter dem wissenschaftlichen Personal an, der Rest dem allgemeinen Personal - eine Aufteilung, die sich seit 2004 kaum geändert hat. Bemerkenswert ist, dass an beiden Unis "ein nicht unbeträchtlicher Anteil des wissenschaftlichen Personals", nämlich rund 42 Prozent, von "nebenberuflichen wissenschaftlichen Mitarbeitern (Lehrbeauftragten, Drittmittelbeschäftigten, etc.)" gestellt werden.
RH-Kritik
Kritisiert wird vom RH, dass an Rektoren und
Vizerektoren Prämien, die an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden waren,
ausbezahlt wurden, obwohl das Ausmaß der Zielerreichung durch einzelne
Rektoratsmitglieder "weder dokumentiert noch quantifiziert" war. Zufrieden
zeigte sich das Kontrollorgan, dass die beiden Unis die durch die Autonomie
bestehende Gestaltungsfreiheit nutzten und bei den Entgeltvereinbarungen
marktwirtschaftlich vorgingen. So bewegten sich etwa die Bezüge von 71
Prozent (Uni Wien) bzw. 80 Prozent (WU) der seit 2005 aufgenommenen
Professoren in der unteren Hälfte der Gehaltspyramide.