Oberösterreich
Bettelverbot immer wahrscheinlicher
20.01.2011
ÖVP und FPÖ befürworten Bettelverbot. Sie halten die Mehrheit im Landtag.
In Oberösterreich wird ein Bettelverbot immer wahrscheinlicher. In einer Sitzung des Innenausschusses des Landtages am Donnerstag in Linz sprachen sich ÖVP und FPÖ für eine entsprechende Änderung des Oö. Polizeistrafgesetzes aus. Beide zusammen verfügen über eine Mehrheit im Landtag. Die SPÖ äußerte Vorbehalte, die Grünen sind dagegen.
Stadtwachen sollen kontrollieren
ÖVP-Klubobmann Thomas Stelzer sieht in der gesetzlichen Regelung ein wirksames Instrument, um organisiertes sowie aggressives Betteln, das in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Probleme verursache, zu unterbinden. Weiters solle damit die Ausbeutung von Kindern durch Banden verhindert werden. Die Stadtwachen sollen künftig für die Kontrolle der Einhaltung des Bettelverbotes zuständig sein und auch Organmandate ausstellen dürfen.
Für die FPÖ sieht deren Klubobmann Günther Steinkellner den Einsatz seiner Partei bei diesem Thema nun bestätigt. Das Bettelverbot werde Belästigungen verhindern und das subjektive Sicherheitsgefühl aller Oberösterreicher merklich steigern.
SPÖ: Betteln gehört zum Leben dazu
Die SPÖ will Betteln nicht grundsätzlich verbieten, hieß es auf Anfrage aus dem Landtagsklub. Es gehöre zum Leben dazu. Jedoch lehne man organisiertes oder aggressives Betteln sowie die Ausbeutung von Menschen ab. Zur Durchsetzung eines entsprechenden Verbotes sollte nur die Polizei, nicht aber Stadtwachen oder Ähnliches eingesetzt werden. Damit die Polizei mitwirke, müsse zuvor ein Einvernehmen mit dem Bund hergestellt werden. Bevor dieses nicht vorliege, werde es keine Zustimmung der SPÖ geben.
Grüne: Bettelverbot unmenschlich
Die grüne Landtagsabgeordnete Maria Buchmayr bezeichnete hingegen ein Bettelverbot als unmenschlich, unsozial und völlig überflüssig. Die Bürgerinitiative "Linz braucht keine Stadtwache" ist der Ansicht, dass ein Gesetz für ein Bettelverbot eine Menschenrechtsverletzung nach Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle. Sollte es in Kraft treten, überlege man einen Gang zum Verfassungsgerichtshof. Ähnliche rechtliche Beschwerden gibt es auch aus anderen Bundesländern.