Bildungs-Begehren

Faymann nimmt Ergebnis "sehr ernst"

11.11.2011

Kanzler ortet "positive Unterstützung für weitere Bildungsreformen".

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Als "positive Unterstützung für weitere Bildungsreformen" sieht Bundeskanzler Werner Faymann (S) die knapp 383.000 Unterschriften für das Bildungsvolksbegehren . In einer Aussendung am Freitag betonte er, das Ergebnis "sehr ernst" nehmen zu wollen. "Ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass die Bildungsreformen voran getrieben werden", so der Regierungschef. "Die Qualität der Bildung unserer Kinder und Jugendlichen in Österreich sowie die Weiterentwicklung und Modernisierung des Bildungssystems sind entscheidende Faktoren für die Zukunft des Landes."

Die Bereitschaft des Parlaments, den Anliegen der Initiative von Ex-SP-Vizekanzler Hannes Androsch "breitestmöglichen Raum bieten zu wollen", begrüßt er. Das Bildungsvolksbegehren wird frühestens im Jänner im Nationalrat behandelt. Die parlamentarischen Beratungen zu den Forderungen der Unterstützer dürften noch im ersten Halbjahr 2012 abgeschlossen sein.

Reaktionen von Voves und Schützenhofer
Der steirische Landeshauptmann Franz Voves (S) würde sich freuen, wenn die Große Koalition in Wien "dieses Signal endgültig als Verpflichtung" sehen würde, die "längst notwendigen großen Schritte bei der Bildungs-Reform" zu setzen. Sehr ähnlich auch sein ÖVP-Vize Hermann Schützenhöfer: Die Bundesregierung sei jetzt erst recht aufgefordert, "an einem Strang zu ziehen und längst notwendige Änderungen herbeizuführen". Man brauche in der Bildungspolitik einen "Quantensprung".

Initiative will Volksbegehren per Internet 
Die "Initiative Mehrheitswahlrecht und Demokratiereform" bekräftigte ihre Forderung, die Unterschriftenleistung zu einem Volksbegehren per Internet zu ermöglichen. Gerade angesichts des Ergebnisses des Bildungsvolksbegehrens sei die Forderung nach einem erleichterten Zugang zur direkten Demokratie besonders aktuell, meinte der Sekretär der Initiative, Herwig Hösele, am Freitag in einer Aussendung. "Im Zeitalter des Internet ist der vom Gesetzgeber verlangte Weg zum Notar oder zum Gemeindeamt als anachronistisch und schikanös zu bezeichnen."



 

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