Kein Sitzenbleiben & Co.
Bildungsreform: Das soll sich ändern
06.04.2016
Die Regierung einigt sich Schritt für Schritt auf eine neue Bildungsreform.
Bis zur dritten Klasse Volksschule sind Schüler "jedenfalls berechtigt, in die nächsthöhere Schulstufe" aufzusteigen. Das sieht ein am Mittwochabend versendeter Begutachtungsentwurf vor, der erste Teil der geplanten Bildungsreform. Über die Form der Leistungsbeurteilung in den ersten drei Klassen sollen demnach künftig Lehrer und Eltern im Schulforum entscheiden.
Für die Entscheidung über die Leistungsbeurteilung hat das Schulforum die ersten neun Wochen des Schuljahres Zeit. Dabei kann es auch für einzelne Klassen unterschiedliche Regelungen festlegen - also etwa Ziffernnoten in der A-Klasse und alternative Beurteilung in der B-Klasse. Trifft das Schulforum in der vorgesehenen Zeit keine Entscheidung, ist der jeweilige Direktor am Zug.
Wird auf die Ziffernnoten verzichtet, wird im Gesetzesentwurf detailliert geregelt, wie eine "Leistungsinformation" auszusehen hat. Diese hat jeweils am Ende des Semesters zu erfolgen, außerdem soll diesen ein "Bewertungsgespräch" zwischen Eltern, Lehrer und Kind vorausgehen.
Schulstufenwechsel unterm Jahr
Aufgrund der unterschiedlichen möglichen Bewertungssysteme (Ziffernnoten bzw. "Leistungsinformation") wird die Frage des Sitzenbleibens einheitlich geregelt: Demnach gibt es kein klassisches Sitzenbleiben mehr in den ersten drei Volksschulklassen. Dafür wird die derzeit in den ersten beiden Klassen bestehende Möglichkeit eines "unterjährigen" Wechsels der Schulstufe auf die 3. Klasse ausgeweitet. Kinder mit Leistungsschwächen oder Leistungsabfall sollen demnach während des Schuljahrs in die nächstniedrige Schulstufe wechseln können - darüber hat die Schulkonferenz zu entscheiden. Umgekehrt ist auch ein Wechsel in die nächsthöhere Stufe möglich.
Das freiwillige Wiederholen einer Klasse bleibt weiterhin möglich, dieses sei jedoch "restriktiv zu handhaben", wie es in den Erläuterungen zum Entwurf heißt. Zudem müssten zuvor alle am Schulstandort angebotenen Fördermaßnahmen ausgeschöpft worden sein.
"Sprachstartgruppen"
Neuerungen soll es auch bei der Sprachförderung geben: Wer wegen mangelnder Deutschkenntnisse als außerordentlicher Schüler an Pflichtschulen bzw. mittleren und höheren Schulen aufgenommen wird, kann künftig für höchstens zwei Jahre neben Sprachförderkursen auch in "Sprachstartgruppen" gefördert werden. Über die Einrichtung dieser Gruppen bzw. Kurse entscheidet die jeweilige Behörde.
In "Sprachstartgruppen" soll vor dem Eintritt in den Regelunterricht im Ausmaß von elf Wochenstunden anstelle der Pflichtgegenstände Deutsch unterrichtet werden. Das soll in geblockter Form sowie schulstufen-, schul- oder schulartübergreifend möglich sein. Stattdessen oder darauf aufbauend gibt es weiterhin "Sprachförderkurse", die ebenfalls im Ausmaß von elf Wochenstunden integrativ im Unterricht von Pflichtgegenständen angeboten werden.
Vorzeitig beenden
Beide Fördermaßnahmen können nach Erreichen der nötigen Sprachkompetenz auch vorzeitig beendet werden. Ebenfalls ermöglicht werden durch den Entwurf "Sprachstartgruppen" oder "Sprachförderkurse" für nicht mehr der Schulpflicht unterliegende Kinder. Die Sprachförderung ist auf die kommenden drei Schuljahre begrenzt und soll dann evaluiert werden.
Dokumente bei Schuleinschreibung vorlegen
Änderungen gibt es außerdem bei der Schuleinschreibung: Für einen besseren Übergang in die Volksschule müssen die Eltern bei der Schuleinschreibung ihres Kindes Unterlagen vorlegen, die während der Kindergartenzeit zur Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes, erstellt wurden. Auf Basis dieser Informationen können umgehend Fördermaßnahmen veranlasst werden, heißt es in den Erläuterungen. Die Frist für die Schuleinschreibung soll künftig vier Monate vor Beginn der Sommerferien enden.
Weitere Änderungen
Weiters sollen mit der Novelle die Schulsprengel flexibilisiert werden, um die Wahlfreiheit der Eltern bei der Suche nach einer Schule für ihre Kinder zu erhöhen. Zudem wird das neue Berufsbild eines "Erziehers für die Lernhilfe" geschaffen. Personen mit Matura und einer Zusatzausbildung (60 ECTS-Punkte) sollen an ganztägigen Schulformen diese Lernhilfe erteilen.
Ebenfalls im Schulrechtspaket verankert ist die im Vormonat vereinbarte Möglichkeit, an Gymnasien und berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) den für 2017/18 geplanten flächendeckenden Start der neuen Oberstufe (NOST) um bis zu zwei Jahre verschieben. Auch Umbenennungen und Neuzuordnungen gibt es: Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BAKIP) werden zu Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und ebenso wie die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik formal den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) zugeordnet.