Bildungsvolksbegehren

52.000 Unterschriften für Androsch

11.07.2011

Das "Volksbegehren Bildungsinitiative" erhielt regen Zulauf.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/ Schlager
Zur Vollversion des Artikels

Die Initiatoren um den Industriellen und Ex-Vizekanzler Hannes Androsch (S) haben zwischen 28. Februar und 1. Juli rund 52.000 Unterstützungserklärungen für das "Volksbegehren Bildungsinitiative" gesammelt. Heute, Montag, haben Kindergartenkinder als symbolische Überbringer mit Leiterwägen einen Packen mit Unterschriften ins Innenministerium gekarrt. Im Tross dabei waren neben Androsch u.a. Ex-Finanzminister Rudolf Edlinger (S), der Chef der Industriellenvereinigung Veit Sorger, Grünen-Chefin Eva Glawischnig, VP-Bildungsexperte Bernd Schilcher, Schauspieler Günter Tolar und Brigadier Gerald Karner.

Erfreuliche Zahl
Insgesamt sind exakt 51.817 Unterstützungserklärungen eingegangen und damit mehr als sechsmal so viele, wie zur Einleitung eines Volksbegehrens nötig sind. Androsch nannte diese Zahl zwar "durchaus erfreulich. Für das Anliegen, einen massiven Anschub zu geben für die Modernisierung unseres Bildungssystems ist das natürlich noch viel zu wenig." Um das zu erreichen, müsse das Volksbegehren noch deutlich mehr Unterstützer bekommen. "Empört Euch über die Zustände und überwindet sie", lautete sein Appell. Es dürfe nicht sein, dass "einige Landes- und Bundespolitiker und einige Lehrergewerkschafter das Land und seine Bildung in Geiselhaft halten".

Hoffen auf Steigerung
Ein Ziel in Zahlen wollte Androsch für das Volksbegehren nicht nennen, er hofft jedoch noch auf eine deutliche Steigerung. "Die Bereitschaft auch den Umfragen nach ist sehr groß", sagte er. "Ich hoffe, dass für das Bildungsvolksbegehren dieses Potenzial schlagend wird."

Noch unklar ist, wann die tatsächliche Eintragungswoche stattfinden wird. Androsch rechnet mit einem Zeitfenster zwischen Anfang Oktober und Mitte November. Aus dem Innenministerium heißt es, Ministerin Johanna Mikl-Leitner (V) werde ihre Entscheidung spätestens Anfang August bekanntgeben.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel