Rigorose Regeln
Bis zu 10 J. Haft für Beamtenbestechung
09.06.2009
Das Anti-Korruptionsgesetz wird bei Amtsträgern strenger. Außerdem hat der Ministerrat das neue Anti-Korruptionsamt beschlossen.
Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat den Weg für das "Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention" freigemacht. Das neue Amt wird dem bisherigen "Büro für Interne Angelegenheiten" (BIA) nachfolgen. Laut Gesetzesentwurf von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter kann das Bundesamt von sich selbst aus tätig werden oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder der Gerichte.
Eine Punktation des Justizministeriums sieht eine Präzisierung des Korruptionsstrafrechts vor. Unter anderem soll die Maximalstrafe für Beamtenbestechung auf zehn Jahre angehoben werden.
Gegen korrupte Beamte
Betrug die Höchststrafe bei
Beamtenbestechung bisher fünf Jahre Haft, so soll sich der neue Strafrahmen
künftig von sechs Monaten auf bis zu zehn Jahre Haft erstrecken. Die
Höchststrafe droht dann, wenn ein Beamter mit über 50.000 Euro Schmiergeld
zu einer sogenannten "pflichtwidrigen Handlung" verleitet werden soll.
Bisher drohen in diesem Fall bis maximal fünf Jahre Haft. Das "Anfüttern"
von Beamten ist künftig mit bis zu drei Jahren Haft bedroht.
Einladung zum Essen
Klargestellt werden soll nun auch gesetzlich,
dass bei der Geschenkannahme durch Beamte eine Geringfügigkeitsgrenze von
100 Euro zulässig ist. Außerdem sollen sogenannte "Amtsträger" Einladungen
zu gesellschaftlichen Ereignissen künftig annehmen dürfen, weil das "sozial
adäquate Handlungen" sind.
Parlamentarier bisher exkludiert
Noch nicht geklärt ist,
inwiefern sich diese Bestimmungen auch auf Nationalratsabgeordnete beziehen
werden. Das wird sich nach der Begutachtung zeigen, so ÖVP-Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner.
Die geplanten Bestimmungen im Detail
Die geplante Reform des Korruptionsstrafrechts sieht eine Reihe von Änderungen vor, die Unsicherheiten in der Anwendung beenden sollen. Während einerseits die Strafen für Beamtenbestechung hinaufgesetzt werden, soll mit einer klaren Eingrenzung des Begriffs des "Amtsträgers" klargestellt werden, dass Mitarbeiter staatsnaher Betriebe wie ÖBB, Telekom, AUA, ORF oder auch der Sozialpartner von den strengeren Regeln betreffend Geschenkannahme und "Anfüttern" nicht betroffen sind. Die 2008 in Kraft getretenen strengen Antikorruptionsregeln stießen auf Kritik von Wirtschaft und Kultur. Sie behaupteten, die Bestimmungen würde die Einladung von Spitzenbeamten zu Events wie den Salzburger Festspielen kriminalisieren. Derartige Einladungen sollen laut den Plänen des Justizministeriums künftig nur dann strafbar sein, wenn sich eine Amtshandlung zwischen dem Einladenden und dem Eingeladenen abzeichnet. In diesem Fall dürften "sozial inadäquate Vorteile" nicht angenommen werden. Das wäre "Anfüttern" und würde mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Allerdings gilt hier eine Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro - bis zu diesem Wert soll die Annahme von Geschenken möglich sein, wenn das jeweilige Dienstrecht nichts anderes vorsieht. Verboten ist nur das Anfüttern von öffentlichen "Amtsträgern" (nicht von Privatpersonen): Als "Amtsträger" gelten Personen, die "im Verband einer Gebietskörperschaft oder Sozialversicherung" tätig sind - sprich Minister, Bürgermeister sowie Beamte und Vertragsbedienstete von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen und vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Betroffen sind auch Organe oder Dienstnehmer von Unternehmen, die einerseits der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und andererseits überwiegend Leistungen für Unternehmungen erbringen, die den Gebietskörperschaften unterliegen (z.B. Mitarbeiter der Bundesimmobiliengesellschaft oder der Buchhaltungsagentur des Bundes). Mitarbeiter staatsnaher Unternehmen wie ÖBB, Post, Telekom, ORF oder AUA sind laut Definition keine Amtsträger, sie fallen unter die weniger strengen Antikorruptionsbestimmungen, die auch für die Privatwirtschaft gelten. Unklar ist noch, ob auch Abgeordnete von Nationalrat und Bundesrat den Antikorruptionsbestimmungen unterliegen sollen. Laut Bandion-Ortner liegt diese Entscheidung beim Parlament, diese Frage soll im Zuge der Begutachtung geklärt werden. Angehoben werden außerdem die Höchststrafen für die klassische Bestechung. Bisher war Bestechung bis 3.000 Euro mit bis zu drei Jahren Haft bedroht, alles darüber mit fünf Jahren Haft. Die Neuregelung sieht eine Trennung in "pflichtwidriges" und "pflichtgemäßes" Handeln vor. Wer sich bestechen lässt, um eine pflichtwidrige Handlung vorzunehmen (also einen Amtsmissbrauch), wird härter bestraft: Bei Bestechungen bis 3.000 Euro mit bis zu drei Jahren Haft; zwischen 3.000 und 50.000 Euro liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis fünf Jahren; über 50.000 sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Bei "pflichtgemäßen" Handlungen drohen bis maximal fünf Jahre Haft. Das "Anfüttern" soll mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. |