Justiz

Bis zu 5 Jahre Haft für Scheuch?

15.01.2010

Uwe Scheuch hat Pech: Weil das delikate auf Tonband mitgeschnittene Gespräch im Juni 2009 stattfand, ermittelt jetzt die Korruptionsstaatsanwaltschaft.

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© APA/ Gindl
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Ermittlungen gegen Kärntner Politiker durch die hiesige Staatsanwaltschaft hatten bisher nicht viel ergeben. Das könnte sich ändern. Uwe Scheuch – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – steht im Visier der Wiener Korruptionsstaatsanwälte. Konkret ermittelt die Spezialtruppe unter dem früheren Grün-Politiker Walter Geyer wegen „Vorbereitung der Bestechlichkeit oder der Vorteilsannahme“ (§ 306 StGB). Strafdrohung bei einem Vorteil über 50.000 €: bis fünf Jahre Haft.

Entscheidend ist, dass das auf Tonband aufgezeichnete Gespräch mit einem Scheuch politisch nahestehenden Lobbyisten bzw. mit dessen Frau 2009 stattfand: Wäre es um einen Deal aus 2008 gegangen – die milderen Kärntner Ermittler wären am Zug gewesen.

Laut dem von News veröffentlichten Tonbandprotokoll soll Scheuch einem russischen Investor Interventionen für eine Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt haben – gegen eine saftige Spende für das Kärntner BZÖ – nunmehr FPK. Ist das Tonband echt und kann die Justiz aus Scheuchs Formulierungen einen solchen Zusammenhang herstellen, dann wird es für Scheuch eng.

Scheuch zeigte sich erneut keiner Schuld bewusst: Er sei froh, dass die Justiz ermittle, und werde mit der Staatsanwaltschaft „voll kooperieren“.

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