Das Arbeitslosengeld steigt, Kurzarbeit wird ausgeweitet, so Hundstorfer.
Nach langem Tauziehen haben sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) und Finanzminister Josef Pröll (V) auf das Arbeitsmarktpaket II geeinigt. Schwerpunkt ist das neue Kurzarbeitsmodell, das noch am 1. Juli in Kraft treten soll. Das Gesamtpaket geht heute ins Parlament, sagte Hundstorfer bei der Präsentation am Mittwoch. Am 23. Juni soll es im Ausschuss behandelt werden. Von den geplanten Maßnahmen sind 322.500 Personen betroffen, 34.500 Arbeitsplätze können geschaffen beziehungsweise erhalten werden, so der Minister.
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Pröll: Arbeitslosigkeit steigt
Mit dem Beschluss dieser
Maßnahmen würden verbesserte Rahmenbedingungen für den Arbeitsstandort
geschaffen, betonte Finanzminister Pröll. "Wir lassen niemanden im
Regen stehen." Primäres Ziel sei es, Menschen in Beschäftigung zu
halten, sagte Hundstorfer heute. Die Arbeitslosigkeit werde steigen, auf "Zahlenspiele"
wollte er sich jedoch nach wie vor nicht einlassen. Ende Mai waren in
Österreich inklusive Schulungen 303.974 Personen ohne Job.
400 Millionen Euro sind die Maßnahmen schwer
Schwerpunkte
des Pakets sind neben der Erweiterung der Kurzarbeit Verbesserungen bei der
Altersteilzeit und der Bildungskarenz, die Einrichtung einer Jugendstiftung
und das Solidaritätsprämien-Modell. Gleichzeitig wird die
Bemessungsgrundlage beim Arbeitslosengeld valorisiert.
Mehr Geld für Arbeitslose
Dies bringe eine Aufwertung des
Arbeitslosengeldes um die Inflation, von der rund 250.000 Menschen
profitieren werden. Insgesamt nimmt die Bundesregierung bis 2013 für das
Arbeitsmarktpaket II mehr als 400 Mio. Euro in die Hand, um die Auswirkungen
der Wirtschaftskrise auf die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten,
betonte Hundstofer.
Kurzarbeit auf 24 Monate ausgeweitet
Die Kurzarbeit wird
erwartungsgemäß für die Jahre 2010 bis 2012 von derzeit 18 Monate auf 24
Monate erweitert und damit an das deutsche Modell angeglichen. Gleichzeitig
werden die Dienstgeber-Sozialversicherungsbeiträge
(Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung und
Unfallversicherung ab dem 7. Kurzarbeitsmonat vom Arbeitsmarktservice (AMS)
übernommen. Beibehalten werden vorerst die Behaltefristen (derzeit bis zu 4
Monate), denn, so Hundstorfer, die Behaltefristen seien "Angelegenheit
der Sozialpartner". Wenn sie Änderungen haben wollen, müssen sie diese
gestalten. Ab Juli erwartet das AMS knapp 58.000 Kurzarbeiter.
Altersteilzeit
Vereinfachungen wird es bei der Altersteilzeit
geheben. Künftig muss vom Unternehmen keine Ersatzkraft eingestellt werden.
Wegkommen will man auch vom Blocken der Altersteilzeit. So wird die
Kostenersatzrate beim Blocken 55 Prozent bei kontinuierlicher Altersteilzeit
jedoch 90 Prozent betragen. Das Antrittsalter wird krisenbedingt bei 53
Jahre für Frauen und 58 Jahre für Männer bis Ende 2010 eingefroren. Danach
ist eine jährliche Anhebung um ein halbes Jahr vorgesehen. Künftig wird auch
Altersteilzeit für Teilzeitkräfte möglich sein.
Jugendstiftung
Zielgruppe der geplanten Jugendstiftung sind vor
allem junge Leiharbeiter. Die Stiftung ist für rund 2.000 Betroffene
ausgelegt und kostet 10 Mio. Euro, davon kommen 2 Mio. Euro von den
Unternehmen, 3 Mio. Euro vom Insolvenzentgeltfonds und je 2,5 Mio. Euro
werden vom AMS und den Ländern finanziert.
Bildungskarenz
Weiters wird es Verbesserungen bei der
Bildungskarenz geben. So wird das dafür erforderliche Dienstverhältnis
künftig 6 Monate statt früher 1 Jahr betragen.
Forciert werden soll das Solidaritätsprämien-Modell. Dabei reduzieren mehrere Beschäftigte ihre Arbeitszeit, um im Gegenzug einen Arbeitslosen zu beschäftigen. Künftig soll dies auch für Lehrlinge aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung möglich sein.
Altersbonus wird angehoben
Zur Kasse gebeten werden ältere
Arbeitnehmer: Der Altersbonus, bei dem sich der Unternehmer für ältere
Beschäftigte den Arbeitslosenversicherungsbeitrag erspart, wird von derzeit
57 auf 58 Jahre angehoben. Und auch das Bonus-Malus fällt weg. Dabei erhielt
der Unternehmer einen Bonus wenn er einen über 50-Jährigen eingestellt hat
und musste bei Kündigung eines älteren Beschäftigten einen Malus-Betrag
zahlen.