Koalition einig

Bis zu zwei Jahre Kurzarbeit möglich

17.06.2009

Das Arbeitslosengeld steigt, Kurzarbeit wird ausgeweitet, so Hundstorfer.

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Nach langem Tauziehen haben sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer (S) und Finanzminister Josef Pröll (V) auf das Arbeitsmarktpaket II geeinigt. Schwerpunkt ist das neue Kurzarbeitsmodell, das noch am 1. Juli in Kraft treten soll. Das Gesamtpaket geht heute ins Parlament, sagte Hundstorfer bei der Präsentation am Mittwoch. Am 23. Juni soll es im Ausschuss behandelt werden. Von den geplanten Maßnahmen sind 322.500 Personen betroffen, 34.500 Arbeitsplätze können geschaffen beziehungsweise erhalten werden, so der Minister.

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Pröll: Arbeitslosigkeit steigt
Mit dem Beschluss dieser Maßnahmen würden verbesserte Rahmenbedingungen für den Arbeitsstandort geschaffen, betonte Finanzminister Pröll. "Wir lassen niemanden im Regen stehen." Primäres Ziel sei es, Menschen in Beschäftigung zu halten, sagte Hundstorfer heute. Die Arbeitslosigkeit werde steigen, auf "Zahlenspiele" wollte er sich jedoch nach wie vor nicht einlassen. Ende Mai waren in Österreich inklusive Schulungen 303.974 Personen ohne Job.

400 Millionen Euro sind die Maßnahmen schwer
Schwerpunkte des Pakets sind neben der Erweiterung der Kurzarbeit Verbesserungen bei der Altersteilzeit und der Bildungskarenz, die Einrichtung einer Jugendstiftung und das Solidaritätsprämien-Modell. Gleichzeitig wird die Bemessungsgrundlage beim Arbeitslosengeld valorisiert.

Mehr Geld für Arbeitslose
Dies bringe eine Aufwertung des Arbeitslosengeldes um die Inflation, von der rund 250.000 Menschen profitieren werden. Insgesamt nimmt die Bundesregierung bis 2013 für das Arbeitsmarktpaket II mehr als 400 Mio. Euro in die Hand, um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten, betonte Hundstofer.

Kurzarbeit auf 24 Monate ausgeweitet
Die Kurzarbeit wird erwartungsgemäß für die Jahre 2010 bis 2012 von derzeit 18 Monate auf 24 Monate erweitert und damit an das deutsche Modell angeglichen. Gleichzeitig werden die Dienstgeber-Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Unfallversicherung ab dem 7. Kurzarbeitsmonat vom Arbeitsmarktservice (AMS) übernommen. Beibehalten werden vorerst die Behaltefristen (derzeit bis zu 4 Monate), denn, so Hundstorfer, die Behaltefristen seien "Angelegenheit der Sozialpartner". Wenn sie Änderungen haben wollen, müssen sie diese gestalten. Ab Juli erwartet das AMS knapp 58.000 Kurzarbeiter.

Altersteilzeit
Vereinfachungen wird es bei der Altersteilzeit geheben. Künftig muss vom Unternehmen keine Ersatzkraft eingestellt werden. Wegkommen will man auch vom Blocken der Altersteilzeit. So wird die Kostenersatzrate beim Blocken 55 Prozent bei kontinuierlicher Altersteilzeit jedoch 90 Prozent betragen. Das Antrittsalter wird krisenbedingt bei 53 Jahre für Frauen und 58 Jahre für Männer bis Ende 2010 eingefroren. Danach ist eine jährliche Anhebung um ein halbes Jahr vorgesehen. Künftig wird auch Altersteilzeit für Teilzeitkräfte möglich sein.

Jugendstiftung
Zielgruppe der geplanten Jugendstiftung sind vor allem junge Leiharbeiter. Die Stiftung ist für rund 2.000 Betroffene ausgelegt und kostet 10 Mio. Euro, davon kommen 2 Mio. Euro von den Unternehmen, 3 Mio. Euro vom Insolvenzentgeltfonds und je 2,5 Mio. Euro werden vom AMS und den Ländern finanziert.

Bildungskarenz
Weiters wird es Verbesserungen bei der Bildungskarenz geben. So wird das dafür erforderliche Dienstverhältnis künftig 6 Monate statt früher 1 Jahr betragen.

Forciert werden soll das Solidaritätsprämien-Modell. Dabei reduzieren mehrere Beschäftigte ihre Arbeitszeit, um im Gegenzug einen Arbeitslosen zu beschäftigen. Künftig soll dies auch für Lehrlinge aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung möglich sein.

Altersbonus wird angehoben
Zur Kasse gebeten werden ältere Arbeitnehmer: Der Altersbonus, bei dem sich der Unternehmer für ältere Beschäftigte den Arbeitslosenversicherungsbeitrag erspart, wird von derzeit 57 auf 58 Jahre angehoben. Und auch das Bonus-Malus fällt weg. Dabei erhielt der Unternehmer einen Bonus wenn er einen über 50-Jährigen eingestellt hat und musste bei Kündigung eines älteren Beschäftigten einen Malus-Betrag zahlen.

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