Rückforderungen
Bisher rund 1,75 Mio. an Kindergeld zurückbezahlt
03.02.2009
Der Durchschnittsbezieher muss 2.551,34 Euro rücküberweisen. Die Klagen dagegen sind kaum erfolgreich.
1.515 Personen haben bis Ende 2008 insgesamt rund 1,75 Millionen Euro Kindergeld oder Kindergeldzuschuss zurückbezahlt, weil sie die Zuverdienstgrenze überschritten hatten. Das geht aus aktuellen Zahlen aus dem Familienstaatssekretariat hervor. Insgesamt wurden für die Jahre 2002 bis 2004 4.752 Rückforderungsbescheide verschickt - 683 für Kindergeld und 4.069 für den Kindergeld-Zuschuss.
Durchschnittlich beträgt die Rückforderung pro Person beim Kindergeld 2.551,34 Euro. Beim Zuschuss zum Kindergeld liegt diese im Schnitt bei 1.301 Euro.
Noch lange nicht alles
Der Gesamtbetrag der geleisteten
Rückzahlungen seit 2002 ist tatsächlich noch höher als die angegebenen 1,75
Millionen Euro. Denn darin sind nur jene Rückerstattungen enthalten, die als
Einmal-Betrag geleistet wurden. In Raten eingezahlte Beträge werden nicht
aufgeschlüsselt.
Derzeit arbeiten die Krankenkassen, wo die Rückforderungen bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze abgewickelt werden, noch das Jahr 2004 auf; 2002 ist zur Gänze abgeschlossen, die Überprüfung des Jahres 2003 weitestgehend. Im Jahr 2002 wurden 58.795 Kindergeld-Bezieher verzeichnet, im Jahr 2003 129.737 und im Jahr 2004 170.464. Den Kindergeld-Zuschuss für Alleinerzieher und Familien mit niedrigem Einkommen bekamen 7.868 Personen (2002), der Bezieherkreis stieg dann über 19.187 (2003) auf 28.410 (2004).
Klagen kaum erfolgreich
Gegen Rückforderungsbescheide gab es
bisher insgesamt 690 Klagen, 465 Verfahren laufen derzeit noch. 225 Klagen
wurden rechtskräftig erledigt - aber nur in 16 Fällen wurde zugunsten der
Kläger entschieden. Und das ausschließlich, weil neue Fakten vorgebracht
wurden, etwa berichtigte Daten.
Verfassungsgericht prüft
Die Zuverdienstgrenze beträgt
16.200 Euro pro Jahr. Wie sie berechnet wird, ist derzeit Gegenstand eines
Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), nachdem der Oberste
Gerichtshof (OGH) hier eine Verfassungswidrigkeit geortet hatte. Der VfGH
möchte in dieser Sache bis zum Sommer eine Entscheidung fällen.
Die Rückforderungen des Kindergeldzuschusses wegen der Zuverdienstgrenze ist nicht zu verwechseln mit jenen Zuschuss-Rückforderungen durch das Finanzamt, die Ende des Vorjahres zu Debatten geführt haben. Diese werden schlagend, wenn die Bezieher eines Zuschusses mit ihrem Einkommen die sogenannte Abgabengrenze übersteigt, also eine Verbesserung der Einkommenssituation eintritt. Zurzeit kommt es hier aber zu keinen Rückforderungen, weil im Februar eine Reparatur des Gesetzes im Nationalrat verabschiedet werden soll.