Der fatale Tipp sei "wahrscheinlich strafrechtlich relevant", so Sobotka.
Das Innenministerium hat das Bundeskriminalamt beauftragt zu ermitteln, ob Mitarbeiter in der Wahlkartencausa gegen das Strafrecht verstoßen haben. Es geht um die Empfehlung, schadhafte Wahlkarten selbst mit Klebstoff zuzukleben. Das sei "wahrscheinlich strafrechtlich relevant", sagte Minister Wolfgang Sobotka im ORF-"Report".
Das BKA soll ermitteln, wer die Mitarbeiter waren, es kämen zwei infrage. Schon in der Vorwoche hat das Innenministerium das Bundeskriminalamt beauftragt, die schadhaften Wahlkarten zu prüfen - und mittlerweile zwei externe Firmen mit der Suche nach den Ursachen beauftragt.
Alte Kuverts
Sobotka verteidigte im "Report spezial" die Entscheidung, die "alten" Kuverts für die Wahlkarten zu verwenden - obwohl sie auf Anraten des Datenschutzrates 2009 ausgewechselt wurden. Die - seit April laufende - Wahl des Bundespräsidenten sollte unbedingt noch 2016 durchgeführt werden, denn bei einem Termin 2017 wäre "der Schaden noch größer". Die neuen Kuverts aber seien "so komplex, dass wir nicht garantieren können, dass sie fehlerfrei hergestellt werden können" - und eine Kontrolle würde bis "weit in 2017" dauern. Also habe man als Ersatz ein "einfaches gängiges Kuvert, das auch die Qualitätskriterien von technischer Seite erfüllt" genommen, und die Parteien hätten dem zugestimmt.
Der Datenschutzrat hatte bemängelt, dass bei den alten Wahlkarten Postzusteller Vor- und Familiennamen, Geburtsjahr und Unterschrift des Wählers sehen konnten. Dessen Vorsitzender Johann Maier hält es für "datenschutzpolitisch gesehen problematisch", dass jetzt wieder diese Kuverts zum Einsatz kommen sollen. In seiner nächsten Sitzung am 26. September wird der Datenschutzrat das Problem erörtern, berichtet die "Presse" (Dienstag-Ausgabe).