Fekter gibt nach

Bleiberecht: Entscheidung bleibt beim Ministerium

26.01.2009

Die Letztentscheidung, ob in Altfällen humanitäres Bleiberecht für abgelehnte Asylwerber gewährt wird, obliegt auch in Zukunft dem Innenministerium.

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© APA/Roland Schlager
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Ressortchefin Maria Fekter (V) hat nach vehementen Einwänden der Länder nachgegeben, die nicht - wie von der Ministerin geplant - das letzte Wort haben wollten. Demnach bleibt vom Verfahrenszug her fast alles beim Alten.

Antragsrecht für Zuwanderer
Geändert wird lediglich, dass nun für die Zuwanderer ein Antragsrecht (auf Landesebene) entsteht. Bisher war man vom Goodwill der Länder abhängig, dass diese nach formlosen Ersuchen der Flüchtlinge beim Bund um den humanitären Aufenthalt für Betroffene ansuchen.

Keine Gnade bei Patenschaften
Keine Gnade kennt Fekter, was die umstrittenen Patenschaften angeht. Grundvoraussetzung für ein Bleiberecht ist, dass Personen oder Organisationen die finanzielle Haftung für die Zuwanderer übernehmen. Großen Haftungsaktionen durch NGOs stünde sie dabei kritisch gegenüber. Dies sei nicht Sinn der Sache, betonte Fekter bei einer Pressekonferenz Montagmittag. Daher dürften auch staatliche Zuwendungen an Organisationen nicht für die Haftungen verwendet werden.

Allerdings will die Ministerin im Vergleich zum Begutachtungsentwurf die Patenschaften missbrauchssicherer machen. So sollen Nebenabreden, in denen die Abhängigkeit des Zuwanderers vom "Paten" ausgenützt wird, verboten werden. Zusätzlich überlegt Fekter, entsprechenden Missbrauch unter Strafe zu stellen. Die Patenschaften an sich verteidigte Fekter. Das gleiche Instrument habe sich im Visa-Bereich bewährt. Keine Patenschaft nötig haben dürften Personen, die über ein entsprechendes Eigenvermögen verfügten. Hier habe sich in der Begutachtung gezeigt, dass dies für nicht unbedingt nötig empfunden werde.

Klar gestellt wurde von Fekter, dass sie bei den neueren Fällen kein Zusatzverfahren wünscht. Die humanitären Gründe werden etwa bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren mitgeprüft. Fällt hier keine positive Entscheidung, gibt es auch keine neue Chance.

Neuer Stichtag
Geändert wurde allerdings der Personenkreis. Für Altfälle, die einen humanitären Aufenthalt beantragen können, gilt nunmehr der Stichtag 1. Mai 2004, da seit damals die Asylbehörden über die Kompetenz für Ausweisungsentscheidungen verfügen und somit die Menschenrechtskonvention in diesen Verfahren extra berücksichtigt wurde. Ursprünglich war der 1.1. 2003 als Stichdatum ventiliert worden.

Zum Zeitplan hielt die Innenministerin fest, dass sie hoffe, die gesetzliche Umsetzung gemäß der Vorgabe des Verfassungsgerichtshof bis zum Ende des ersten Quartals 2009 zu schaffen. Im Februar soll der Entwurf durch den Ministerrat gehen.

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