Humanitäre Regelung

Bleiberecht von Regierung abgesegnet

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Jetzt können Altfälle (eingewandert vor Mai 2004) humanitäres Bleiberecht beantragen. Eine Patenschaft ist nur in bestimmten Fällen nötig.

Der Ministerrat hat am Dienstag die Reparatur des humanitären Bleiberechts abgesegnet. Demnach wird es für Altfälle (eingewandert vor Mai 2004) künftig ein Antragsrecht geben, die Innenministerin entscheidet nach Empfehlung der Länder und Beratung durch einen im Ressort installierten Beirat. Bei neueren Fällen werden die humanitären Aspekte im regulären Verfahren berücksichtigt.

Patenschaft muss nicht sein
Bei Zuwanderern, die über keinen Arbeitsplatz bzw. keine Wohngelegenheit verfügen, gibt es die Möglichkeit einer Patenschaft. Auch hier soll der Beirat zum Einsatz kommen und prüfen, ob der Pate tatsächlich seriös ist. Gesetzlich verboten ist ohnehin, dass für die Patenschaft Gegenleistungen verlangt werden.

Innenministerin Maria Fekter (V) hat am Dienstagabend klargestellt, dass auch jene Personen, die vor Mai 2004 ins Land gekommen sind, dann keinen Antrag auf humanitäres Bleiberecht stellen können, wenn sie derzeit ein laufendes Verfahren haben. In diesem Fall würden auch bei Altfällen ebenso wie bei den Personen, die erst nach Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, die Gründe im Verfahren mitgeprüft, erklärte Fekter in der "ZiB2". Eine Einschätzung, wie viele Personen mit der Neuregelung ein Bleibrecht erhalten könnten, wollte Fekter nicht abgeben. Zuvor hatte ihr Ressort erklärt, dass insgesamt rund 1.500 Fälle zu entscheiden sein werden.

Koalition ist zufrieden
SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann zeigte sich mit dem Entwurf zufrieden. Ziel sei es gewesen, nicht das Signal auszusenden, dass jeder eine humanitäre Ausnahme sei, aber auch gleichzeitig keine restriktive Botschaft auszusenden. Ausdrückliches Lob für die Neugestaltung gab es sowohl von Faymann als auch von ÖVP-Vizekanzler Josef Pröll für die schwarze Innenminister Maria Fekter, die diese sensible Materie gut bewältigt habe.

FPÖ nicht einverstanden
Für die FPÖ ist der Gesetzesvorschlag zu milde. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky meint, hierbei gehe es um nichts anderes als um eine weitere Form der Zuwanderung. Das Bleiberecht komme einer de-facto-Liberalisierung des ohnehin viel zu liberalen Asylgesetzes gleich. Faymann und Fekter seien die "Schirmherren für die internationale Asylmafia".

BZÖ ebenfalls empört
Für BZÖ-Obmann Herbert Scheibner wird mit dem neuen Bleiberecht ein Anreiz zur organisierten "Aufenthaltsertrutzung" geschaffen. Wer das Gesetz mit Hilfe der "Asylindustrie" künftig nur lang genug beuge, breche oder umgehe, könne mit einem legalen Aufenthalt in Österreich rechnen.

Grüne finden's "katastrophal"
Die Grünen finden die neue Regelung des humanitären Bleiberechts "katastrophal". Menschenrechtssprecherin Alev Korun stört, dass die Empfehlung des Beirats für Altfälle "völlig unverbindlich" sei und dass wieder keine Berufung vorgesehen sei. Bei den neuen Fälle könne das Ministerium bereits erteiltes Bleiberecht für nichtig erklären, sagt Korun. Sie sieht eine Illegalisierungswelle auf bereits seit langem aufhältige Personen zurollen. Wenn diese ihren Verlängerungsantrag vergessen, würden sie wie Neuzuwanderer behandelt und könnten so nach vielen Jahren ausgewiesen werden.

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Nach dem Ministerratsbeschluss ist so gut wie fix, wie das neue humanitäre Bleiberecht aussieht. Die Änderung war vom Verfassungsgerichtshof eingefordert worden, der ein Antragsrecht für Betroffene verlangt hatte. Bisher konnte das Bleiberecht nur von Amts wegen vergeben werden. Nun kann bei den Länderbehörden ein Antrag gestellt werden, der dann vom Innenministerium letztentschieden wird. Die Novelle wird noch im März im Parlament beschlossen und kann somit - wie vom VfGH vorgegeben - im April 2009 in Kraft treten.

Altfälle und Neue
Grundsätzlich wird zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind, können von der Neuregelung nicht profitieren. Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden. Das neue Spezialverfahren wird nur für Personen gelten, die schon davor nach Österreich gereist sind, sich seither durchgehend im Bundesgebiet aufhalten und deren Verbleib im Land zumindest zur Hälfte legal war.

Antrag beim Land
Für diese Altfälle gibt es nun die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht zu bemühen. Diese Aufgabe wird vermutlich vom Landeshauptmann an die Bezirksverwaltungsbehörden (BH, Magistrat) delegiert. Kommt es hier zu einem positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden soll.

Über Beirat zur Ministerin
Als Unterstützung wird dort ein Beirat eingerichtet, dem zwei Vertreter des Ministeriums, vier Repräsentanten von (vom Innenressort ausgewählten) NGOs sowie je ein Vertreter von Gemeinde- und Städtebund sowie vom Integrationsfonds angehören. Die Empfehlung an die Ministerin hat innerhalb von vier Wochen zu erfolgen.

Pate nur in gewissen Fällen
Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Auch muss die Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet sein. Wer bei letzterem Punkt Probleme bezüglich Arbeitsplatz, Wohngelegenheit oder Krankenversicherung hat, kann sich einen "Paten" suchen.

Ohne Verwendung von Steuergeld
Dieser muss sich dazu verpflichten, drei Jahre lang für die von ihm unterstützte Person zu haften. Es kommen als "Paten" sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen infrage. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass für die Haftung keine öffentlichen Gelder verwendet werden dürfen. Im Klartext heißt das: Hilfsorganisationen dürften für Patenschaften nur Spendengelder verwenden.

Pate bekommt keine Gegenleistung
Hinzu wird ein Schutz gegen den Missbrauch bei Patenschaften eingezogen. Es dürfen vom "Paten" keine Gegenleistungen verlangt werden. Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Patenschaftserklärung, wonach dem Dritten oder einem anderen eine Leistung oder ein sonstiger Vorteil versprochen oder verschafft werden soll, sind nichtig.

Berufung beim VwGH
Wird das humanitäre Bleiberecht vom Innenministerium verwehrt, gibt es nun eine Berufungsmöglichkeit. Der Betroffene kann sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden.

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