Humanitäre Regelung
Bleiberecht von Regierung abgesegnet
28.02.2009
Jetzt können Altfälle (eingewandert vor Mai 2004) humanitäres Bleiberecht beantragen. Eine Patenschaft ist nur in bestimmten Fällen nötig.
Der Ministerrat hat am Dienstag die Reparatur des humanitären Bleiberechts abgesegnet. Demnach wird es für Altfälle (eingewandert vor Mai 2004) künftig ein Antragsrecht geben, die Innenministerin entscheidet nach Empfehlung der Länder und Beratung durch einen im Ressort installierten Beirat. Bei neueren Fällen werden die humanitären Aspekte im regulären Verfahren berücksichtigt.
Patenschaft muss nicht sein
Bei Zuwanderern, die über keinen
Arbeitsplatz bzw. keine Wohngelegenheit verfügen, gibt es die Möglichkeit
einer Patenschaft. Auch hier soll der Beirat zum Einsatz kommen und prüfen,
ob der Pate tatsächlich seriös ist. Gesetzlich verboten ist ohnehin, dass
für die Patenschaft Gegenleistungen verlangt werden.
Innenministerin Maria Fekter (V) hat am Dienstagabend klargestellt, dass auch jene Personen, die vor Mai 2004 ins Land gekommen sind, dann keinen Antrag auf humanitäres Bleiberecht stellen können, wenn sie derzeit ein laufendes Verfahren haben. In diesem Fall würden auch bei Altfällen ebenso wie bei den Personen, die erst nach Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, die Gründe im Verfahren mitgeprüft, erklärte Fekter in der "ZiB2". Eine Einschätzung, wie viele Personen mit der Neuregelung ein Bleibrecht erhalten könnten, wollte Fekter nicht abgeben. Zuvor hatte ihr Ressort erklärt, dass insgesamt rund 1.500 Fälle zu entscheiden sein werden.
Koalition ist zufrieden
SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann zeigte
sich mit dem Entwurf zufrieden. Ziel sei es gewesen, nicht das Signal
auszusenden, dass jeder eine humanitäre Ausnahme sei, aber auch gleichzeitig
keine restriktive Botschaft auszusenden. Ausdrückliches Lob für die
Neugestaltung gab es sowohl von Faymann als auch von ÖVP-Vizekanzler Josef
Pröll für die schwarze Innenminister Maria Fekter, die diese sensible
Materie gut bewältigt habe.
FPÖ nicht einverstanden
Für die FPÖ ist der
Gesetzesvorschlag zu milde. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky meint,
hierbei gehe es um nichts anderes als um eine weitere Form der Zuwanderung.
Das Bleiberecht komme einer de-facto-Liberalisierung des ohnehin viel zu
liberalen Asylgesetzes gleich. Faymann und Fekter seien die "Schirmherren
für die internationale Asylmafia".
BZÖ ebenfalls empört
Für BZÖ-Obmann Herbert Scheibner
wird mit dem neuen Bleiberecht ein Anreiz zur organisierten "Aufenthaltsertrutzung"
geschaffen. Wer das Gesetz mit Hilfe der "Asylindustrie" künftig
nur lang genug beuge, breche oder umgehe, könne mit einem legalen Aufenthalt
in Österreich rechnen.
Grüne finden's "katastrophal"
Die Grünen finden
die neue Regelung des humanitären Bleiberechts "katastrophal".
Menschenrechtssprecherin Alev Korun stört, dass die Empfehlung des Beirats
für Altfälle "völlig unverbindlich" sei und dass
wieder keine Berufung vorgesehen sei. Bei den neuen Fälle könne das
Ministerium bereits erteiltes Bleiberecht für nichtig erklären, sagt Korun.
Sie sieht eine Illegalisierungswelle auf bereits seit langem aufhältige
Personen zurollen. Wenn diese ihren Verlängerungsantrag vergessen, würden
sie wie Neuzuwanderer behandelt und könnten so nach vielen Jahren
ausgewiesen werden.
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Nach dem Ministerratsbeschluss ist so gut wie fix, wie das neue humanitäre Bleiberecht aussieht. Die Änderung war vom Verfassungsgerichtshof eingefordert worden, der ein Antragsrecht für Betroffene verlangt hatte. Bisher konnte das Bleiberecht nur von Amts wegen vergeben werden. Nun kann bei den Länderbehörden ein Antrag gestellt werden, der dann vom Innenministerium letztentschieden wird. Die Novelle wird noch im März im Parlament beschlossen und kann somit - wie vom VfGH vorgegeben - im April 2009 in Kraft treten.
Altfälle und Neue
Grundsätzlich wird zwischen zwei
Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins
Land gekommen sind, können von der Neuregelung nicht profitieren. Der
humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden.
Das neue Spezialverfahren wird nur für Personen gelten, die schon davor nach
Österreich gereist sind, sich seither durchgehend im Bundesgebiet aufhalten
und deren Verbleib im Land zumindest zur Hälfte legal war.
Antrag beim Land
Für diese Altfälle gibt es nun die Möglichkeit,
sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht zu
bemühen. Diese Aufgabe wird vermutlich vom Landeshauptmann an die
Bezirksverwaltungsbehörden (BH, Magistrat) delegiert. Kommt es hier zu einem
positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium
weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden soll.
Über Beirat zur Ministerin
Als Unterstützung wird dort ein
Beirat eingerichtet, dem zwei Vertreter des Ministeriums, vier
Repräsentanten von (vom Innenressort ausgewählten) NGOs sowie je ein
Vertreter von Gemeinde- und Städtebund sowie vom Integrationsfonds
angehören. Die Empfehlung an die Ministerin hat innerhalb von vier Wochen zu
erfolgen.
Pate nur in gewissen Fällen
Voraussetzung dafür, das
Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu
gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und
Familienanbindung. Auch muss die Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet
sein. Wer bei letzterem Punkt Probleme bezüglich Arbeitsplatz,
Wohngelegenheit oder Krankenversicherung hat, kann sich einen "Paten"
suchen.
Ohne Verwendung von Steuergeld
Dieser muss sich dazu
verpflichten, drei Jahre lang für die von ihm unterstützte Person zu haften.
Es kommen als "Paten" sowohl Einzelpersonen als auch
Organisationen infrage. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass für die
Haftung keine öffentlichen Gelder verwendet werden dürfen. Im Klartext heißt
das: Hilfsorganisationen dürften für Patenschaften nur Spendengelder
verwenden.
Pate bekommt keine Gegenleistung
Hinzu wird ein Schutz gegen den
Missbrauch bei Patenschaften eingezogen. Es dürfen vom "Paten"
keine Gegenleistungen verlangt werden. Vereinbarungen im Zusammenhang mit
der Patenschaftserklärung, wonach dem Dritten oder einem anderen eine
Leistung oder ein sonstiger Vorteil versprochen oder verschafft werden soll,
sind nichtig.
Berufung beim VwGH
Wird das humanitäre Bleiberecht vom
Innenministerium verwehrt, gibt es nun eine Berufungsmöglichkeit. Der
Betroffene kann sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden.