Nein für Asylwerber
Bleiberecht wird immer seltener gewährt
12.08.2009
Den Grünen zufolge ist die Novelle absichtlich so verfasst worden, dass kaum jemand ein Bleiberecht bekommt.
Das neue humanitäre Bleiberecht bringt Betroffenen vorerst einmal wenig. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Migrationssprecherin Alev Korun durch das Innenministerium hervor. Im zweiten Quartal dieses Jahres waren 1.059 Verfahren anhängig. Positiv entschieden wurden in diesen drei Monaten gerade einmal 54 Fälle. Während der ersten drei Monate, als noch die alte Rechtslage galt und somit noch kein eigentliches Antragsrecht vorhanden war, wurden immerhin 126 Fälle aus humanitären Gründen positiv beschieden.
"Absichtlich so gemacht"
Für Korun ist angesichts
dieser Zahlen erwiesen, dass das neue Bleiberechtsgesetz, das die Folge
eines VfGH-Urteils war, ein reines Placebo ist: "Es ist absichtlich so
gemacht, dass kaum jemand ein Bleiberecht bekommt", meint sie. De facto
diene die Regelugn dazu, Bleiberechtsfälle abzuwehren. Es sei dringend
erforderlich, das Gesetz zu ändern.
Beirat für den Hugo?
Was die Grün-Mandatarin stört ist nicht
nur die niedrige Anerkennungsquote, sondern auch die Funktion des Beirats,
der vom Innenministerium mit den Fällen beratend befasst werden soll. Dieser
habe bis dato ein einziges Mal getagt und sich dabei keinen einzigen Fall
inhaltlich angesehen geschweige denn eine Empfehlung ausgesprochen.
Antragsrecht nur für Altfälle
Das humanitäre
Bleiberecht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Personengruppen.
Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind, können von
der Neuregelung nicht profitieren. Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren
regulären Verfahren mitgeprüft werden. Das neue Spezialverfahren gilt für
Personen, die schon davor nach Österreich gereist sind, sich seither
durchgehend im Bundesgebiet aufhalten und deren Verbleib im Land zumindest
zur Hälfte legal war.
Für diese Altfälle besteht die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht zu bemühen. Kommt es hier zu einem positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden soll. Als Unterstützung wurde dort ein Beirat eingerichtet, in dem unter anderem auch Hilfsorganisationen wie Caritas, Diakonie, Hilfswerk und Volkshilfe vertreten sind.
Nötig wurde die Neuregelung nach einem Spruch des VfGH, der ein individuelles Antragsrecht eingefordert hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Zuwanderer auf den Goodwill der Behörden angewiesen, dass sich diese mit den Fällen überhaupt noch einmal unter humanitärem Aspekt beschäftigen.