Corona-Hilfen

Blümel: 100 Prozent Fixkostenzuschuss für Nachtgastronomen

10.08.2020

Bald 100-prozentiger Fixkostenzuschuss für Firmen aus besonders betroffenen Branchen möglich.

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Wien. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Montag nochmals die verschiedenen Corona-Hilfen für Unternehmen erläutert und dabei gleich eine Erweiterung des Fixkostenzuschusses angekündigt. Unternehmen wurden bisher rund 6,4 Mrd. Euro an Steuern gestundet. 5 Mrd. Euro davon bleiben den Firmen dank des sogenannten Verlustrücktrags tatsächlich als Liquidität, sagte Blümel vor Journalisten.

Für Betriebe aus besonders betroffenen Branchen kündigte der Politiker einen 100-prozentigen Fixkostenzuschuss an - etwa für Nachtgastronomie, Veranstalter oder Reisebüros. Bisher gab es bis zu 75 Prozent.
 
Die zweite Phase des Fixkostenzuschuss startet im September. Die EU-Kommission muss noch ihr Okay geben. Seit Anfang Juni zahlt der Staat bereits einen Zuschuss für Fixkosten bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden muss. Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen Unternehmen, mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000 Euro.
 
"Auch wenn die Stimmung in der Wirtschaft langsam besser wird, wird es weiterhin Branchen geben, für die die Aussicht über den Herbst hinaus trüb bleibt", sagte Blümel. Die gänzliche Fixkostenerstattung soll den betroffenen Unternehmen nun langfristig helfen.

Weitere Entlastungsmaßnahme ist der Verlustrücktrag

Eine weitere Entlastungsmaßnahme ist der Verlustrücktrag. Mit der heute in Begutachtung gehenden Verordnung können betriebliche Verluste aus dem Coronajahr in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro in das Jahr 2019, in bestimmten Fällen sogar in 2018 (bis zu 2 Mio. Euro), rückgetragen werden. Dadurch wird die Steuerlast für die guten Vorjahresergebnisse sofort gesenkt und den Unternehmen Liquidität zu Verfügung gestellt. Anträge sind auf FinanzOnline möglich.
 
"Normalerweise würde der Verlustrücktrag erst in der Veranlagung des Jahres 2020, also etwa Mitte 2021, berücksichtigt werden", sagte Blümel. "Das ist für viele Unternehmen zu spät. Um jetzt zu helfen, werden Betriebe ihre Steuerlast für Gewinne aus 2019 sofort reduzieren können."
 
Der Verlustrücktrag und diese Sonderregelung bringen eine schnelle Liquiditätsspritze für österreichische Unternehmen in der Größenordnung von etwa 5 Mrd. Euro, betonte Blümel. "Für die Unternehmen heißt das, dass zum Beispiel heuer gestundete Steuern nicht vollständig bezahlt werden müssen." Bisher gestundet wurden Steuern in der Höhe von 6,4 Mrd. Euro.

Werden Corona-Hilfen parlamentarisch kontrolliert?

Auf die Frage, ob die Corona-Hilfen, die von der staatlichen Agentur COFAG vergeben werden, auch parlamentarisch kontrolliert werden, wie es die Opposition fordert, blieb Blümel ausweichend. Dem, was das Parlament beschließe, werde nachgekommen, so der führende ÖVP-Politiker. Freilich hat die Volkspartei mit den Grünen die entscheidende Mehrheit, um eine parlamentarische Kontrolle in Form eines Unterausschusses des Budgetausschusses zu ermöglichen.
 
Blümel verteidigte lieber das aktuelle Konstrukt. Alle Parteien und Sozialpartner seien unter Wahrung des Bankgeheimnis in den COFAG-Beirat eingebunden. Diese "breite Einbindung" müsse in Anspruch genommen werden. Der Beirat hat kein Vetorecht.
 
Für Unternehmen, die in der Krise investieren, hält die Regierung eine Prämie parat. Die Details für diese sogenannte Investitionsprämie stehen nun fest. Eine Beantragung sei damit ab 1. September über die staatliche Förderbank aws möglich, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Prämie von 7 Prozent - oder 14 Prozent, wenn die Investition im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science steht - soll helfen, dass Unternehmen ihre Investitionen trotz der Coronakrise nicht aufschieben. Während die Pharmaindustrie große Hoffnungen in die Prämie setzt, kritisiert die Autoindustrie die Maßnahmen als "völlig wirkungslos", weil klimaschädliche Investitionen von der Prämie ausgeschlossen sind.
 
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