Corona-Hilfen

Blümel: Umsatzersatz gilt bis Jahresende

19.12.2020

Ab Jänner gibt es nur mehr den Fixkostenzuschuss und einen Verlustausgleich. 

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Vom dritten Lockdown betroffene Unternehmen bekommen noch bis zum 31. Dezember einen Ersatz für den entgangenen Umsatz, danach aber nur mehr einen Zuschuss zu den Fixkosten beziehungsweise einen Verlustersatz. Das stellte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Samstag klar. Wie es mit der Kurzarbeit weitergeht, sei von Arbeitsministerium und Sozialpartner zu verhandeln.
 
Blümel hob hervor, dass der Umsatzersatz bis Ende 2020 auch für alle Unternehmen gelte, die von den neuen Maßnahmen betroffen sind. Der Vergleichswert sei der Dezember-Umsatz des Vorjahres. Das werde zusätzliche Kosten von bis zu 300 Mio. Euro verursachen. An Maßnahmen zur Unterstützung für Zulieferbetriebe, die indirekt von der Zwangsschließung von Betrieben betroffen sind, werde weiter gearbeitet. "Noch im Dezember" sollen die Richtlinien fertiggestellt sein. Anträge für die Zulieferer werden erst möglich sein, wenn die Beantragung für die direkt betroffenen Unternehmen abgeschlossen ist. Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen dürften knapp eine Milliarde Euro kosten, so Blümel.
 
Für die Tourismusbranche werde gerade über die Verlängerung des Kurzarbeitsmodells für den Jänner verhandelt, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Schon ausgehandelt sei eine Insolvenzabsicherung über 300 Mio. Euro für die Reisebranche. Abgewickelt werde sie über die ÖHTB. Für den Tourismus sei es wichtig, die Infektionszahlen herunterzubringen, "um einen Teil der Wintersaison bis nach Ostern haben zu können". Entscheidend werde die nächste Phase, wenn Impfungen flächendeckend verfügbar werden.
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