Neue Rotlicht-Regeln

Bordelle wieder offen: Anschober rät von Gruppensex ab

02.07.2020

In einem Katalog mit neuen Schutzmaßnahmen in der Prostitution gibt das Gesundheitsministerium Tipps.

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Seit 1. Juli gelten wieder weitere Corona-Lockerungen. Unter anderem ist auch Prostituion wieder erlaubt. Aus diesem Grund hat das Gesundheitsministerium einen Katalog herausgegeben mit "Empfehlungen für die Sexarbeit". Hier werden neue Regeln vorgestellt, die zum Schutz vor einer Ansteckung dienen sollen. Auch hier gilt weiterhin die Maskenpflicht und die Bereitstellung von Desinfektionsmittel. Zudem sollen die Räume oft durchlüftet werden und sowohl Kunden als auch Sexarbeiterinnen sollen "vor und nach jeder Dienstleistung" duschen. Sollte ein Kunde Symptome aufweisen und die Sexarbeiterinnen dies bemerken, sollen sie von der Dienstleistung absehen.

Der Körperkontakt sei auf das notwendigste zu beschränken. Zudem soll man auf Speichelausstausch, Oralsex, Küssen oder einander zugewandte Stellungen verzichten. Sollte totzdem Oralsex praktiziert werden, soll ein Kondom oder Lecktuch verwenden werden, so das Ministerium.

Beschränkt soll auch die Zahl der Kunden sein. Der sexuelle Kontakt soll nur zwischen zwei Personen stattfinden, "von Gruppensex wird abgeraten".

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