Termin ab Mitte November denkbar

BP-Wahl-Verschiebung ist rechtliches Neuland

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Zögernitz ist für Gesetzeskorrektur, Öhlinger für den Austausch defekter Wahlkarten.

Für die Verschiebung der Bundespräsidentenwahl wäre zumindest ein Beschluss von Regierung und Hauptausschuss über den neuen Termin nötig. Denkbar wäre ein Termin ab Mitte November. Der frühere ÖVP-Klubdirektor Werner Zögernitz plädiert gegenüber der APA dafür, das im Schnellverfahren rechtlich abzusichern. Verfassungsjurist Theo Öhlinger hält auch den Austausch defekter Wahlkarten für möglich.

Das Innenministerium hat am Freitag überraschend angekündigt, die Verschiebung der für 2. Oktober angesetzten Präsidentenwahl zu prüfen. Noch am Donnerstag hatten sowohl der Leiter der Wahlabteilung als auch Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) eine Verschiebung ausgeschlossen.

Verschiebung im Gesetz nicht vorgesehen

Im Bundespräsidentenwahlgesetz ist die Verschiebung der Stichwahl nicht vorgesehen. Explizit geregelt ist lediglich die Verschiebung des ersten Wahlganges - und auch das nur für den Fall, dass ein Kandidat vor dem Wahltermin stirbt. In diesem Fall kann die Wahl um sechs bis zehn Wochen verschoben werden. Bezogen auf den aktuellen Wahltermin am 2. Oktober wäre das also zwischen 13. November und 11. Dezember.

Der Präsident des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, Werner Zögernitz, plädiert dafür, die Verschiebung rechtlich abzusichern. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss wäre - Einvernehmen bzw. zumindest Zweidrittelmehrheit vorausgesetzt - rasch möglich. "Man kann das innerhalb einer guten Woche absichern", so Zögernitz. Auch in Koalitionskreisen war am Freitag zu hören, dass eine Gesetzesänderung nötig sein dürfte.

"Weil die Wahl verschoben worden ist, heben wir sie auf, um sie noch einmal durchzuführen"

Der Verfassungsjurist Theo Öhlinger hält eine Verschiebung im aktuellen Fall auch ohne Gesetzesänderung für möglich. Dass das Verfassungsgericht die Wahl aus diesem Grund aufheben könnte, glaub er im Gegensatz zu anderen Kollegen nicht. Immerhin würde die Verschiebung ja erfolgen, um eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können. Öhlinger: "Die Entscheidung (des VfGH, Anm.) müsste absurderweise lauten: Weil die Wahl verschoben worden ist, heben wir sie auf, um sie noch einmal durchzuführen."

Allerdings hält Öhlinger auch einen anderen Ausweg für möglich - nämlich den Austausch der defekten Wahlkarten. Hier steht das Innenministerium (wie auch Zögernitz) am Standpunkt, dass eine unterschriebene Wahlkarte nicht mehr ausgetauscht werden kann, weil der Wähler damit de facto bereits gewählt hat. Anders Öhlinger: "Der Wähler hat nicht gewählt. Er hat seine Unterschrift auf ein Formular gesetzt, das keine gesetzliche Wahlkarte ist." Denn laut Gesetz müsse eine Wahlkarte auf drei Seiten verschlossen und auf einer Seite verschließbar sein - und das sei bei den Wahlkarten mit Klebefehler eben nicht der Fall. "Insofern wäre der Austausch durchaus möglich."

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