Justizminister Brandstetter will das Erbrecht reformieren.
Die Pflege eines Angehörigen ist eine enorme Belastung. In vielen Familien wird diese Last nicht gleichmäßig verteilt, oft bleibt sie an einer Person (in der Regel eine Frau) hängen.
Darauf reagiert jetzt ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter: Gemeinsam mit ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger präsentierte er am Freitag seinen Plan zur Reform des Erbrechts: Pflegende Angehörige sollen von der Erbmasse mehr profitieren als andere, die sich dabei nicht so sehr engagiert haben. „Es macht Sinn, diese Pflegeleistungen im Erbrecht stärker zu berücksichtigen“, so Brandstetter.
SPÖ steht dem Vorschlag positiv gegenüber
Der Justizminister will keine genauen Prozentsätze festlegen, um wie viel die Betreuungspersonen mehr bekommen sollen. „Die Erben sollen sich zivilrechtlich einigen.“ Im Streitfall müsse das Gericht entscheiden. Juristen gehen davon aus, dass damit die Erbschaftsstreitereien ansteigen. SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer steht dem Vorschlag „grundsätzlich positiv“ gegenüber. Es gibt aber zu bedenken, dass nicht jeder zu Hause gepflegt werden kann. „Man muss sich das noch im Detail anschauen“, heißt es aus seinem Büro. Auch SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim begrüßt die Idee. Er will, dass auch pflegende Personen berücksichtigt werden, die keine Angehörigen sind.
Ab Herbst tagt im Justizministerium eine Expertengruppe zu dem Thema. Der Begutachtungsentwurf soll im Winter stehen.
ÖVP-Justizminister im Interview: "Gericht entscheidet"
ÖSTERREICH: Wie wollen Sie das Erbrecht reformieren?
Wolfgang Brandstetter: Wir wollen, dass im Erbrecht künftig stärker berücksichtigt wird, wer den Erblasser gepflegt hat. Es macht Sinn, diese Pflegeleistungen stärker zu berücksichtigen.
ÖSTERREICH: Um wie viel mehr sollen diese Personen erben als andere?
Wolfgang Brandstetter: Wir wollen das nicht formalrechtlich festschreiben. Die Erben sollen sich zivilrechtlich einigen, im Streitfall soll das Gericht soll entscheiden, wie es das jetzt in Erbfragen auch schon tut.
ÖSTERREICH: Wie können Pflegeleistungen in der Praxis nachgewiesen werden? Werden damit Erb-Streitereien nicht Tür und Tor geöffnet?
Wolfgang Brandstetter: Diese Diskussionen hatten wir intern auch, wir glauben aber, dass diese Leistungen dokumentierbar sind.
ÖSTERREICH: Ist der Entwurf mit der SPÖ abgestimmt?
Wolfgang Brandstetter: Nein, es gibt einen ersten hausinternen Entwurf, ab Herbst wird es im Ministerium Arbeitsgruppen geben.
Autor: D. Knob