Die 24-Stunden-Betreuung daheim wird höher gefördert - Die Vermögensgrenze fällt weg. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung der ÖVP.
Im Streit um die Förderung der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim ist SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger bei seinen Verhandlungen mit den Sozialreferenten der Länder am Montagabend einen großen Schritt vorangekommen. Vereinbart wurde eine deutliche Anhebung der Förderung und das Ende der Vermögensgrenze von 7.000 Euro in allen Ländern.
Ja der ÖVP ausständig
Fehlt nur noch die Zustimmung
der ÖVP und des Finanzministers. Buchinger will darüber noch mit
ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein verhandeln. Im Sommerministerrat
nächsten Dienstag soll das neue Pflegepaket beschlossen werden. Und so sieht
es aus:
Anmeldung:
Für ein legales Arbeitsverhältnis ist eine Anmeldung
der Betreuungskräfte bei der Sozialversicherung notwendig. Selbstständige
müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat bzw.
Bezirkshauptmannschaft) einen Gewerbeschein lösen, die Behörde leitet die
Daten automatisch an die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen
Wirtschaft weiter. Beim Angestelltenmodell muss der Arbeitgeber bei der
Gebietskrankenkasse eine Anmeldung vornehmen.
Kosten:
1.500 bis 2.000 Euro für das Selbstständigen-Modell,
2.600 bis 2.850 Euro pro Monat für das Angestellten-Modell (Schätzungen des
Sozialministeriums).
Förderung:
Die Förderung soll deutlich angehoben werden.
Für das Selbstständigenmodell soll es bis zu 530 Euro geben, statt derzeit
maximal 225 Euro Zuschuss, sofern zwei Betreuungskräfte tätig sind (bei nur
einer die Hälfte). Das Unselbstständigen-Modell soll künftig mit maximal
1.100 Euro statt bisher mit bis zu 800 Euro gefördert werden. Darüber muss
Buchinger aber noch mit Bartenstein verhandeln.
Antrag:
Beantragen kann man die Förderung bei den
Bundessozialämtern, bei den Sozialversicherungsträgern oder bei der
Bezirksverwaltung. Die Antragsformulare sind auf den Ämtern sowie als
Download unter http://www.pflegedaheim.at
erhältlich. In Niederösterreich, Vorarlberg und Salzburg liegt die Förderung
jetzt schon höher, nämlich bei 500 bzw. 1.000 Euro.
Anspruch:
Anspruch besteht nur bei Notwendigkeit einer
24-Stunden-Betreuung - und zwar ab Pflegestufe 3. Jene in den Stufen 3 oder
4 müssen die Notwendigkeit per ärztlichem Attest bestätigen. Die bisherige
Regelung, wonach für einen Anspruch auf Förderung davor jegliches Vermögen
bis auf 7.000 Euro verwertet werden musste, wird abgeschafft. Davor haben
schon Niederösterreich, Vorarlberg und Salzburg die Vermögensgrenze
aufgehoben.