Pensionen
Buchinger will Hacklerregel um 3 Jahre verlängern
03.01.2008
Im Februar will der rote Sozialminister noch einmal Verhandlungen mit den schwarzen Ministern Molterer und Bartenstein aufnehmen.
SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger will im Pensionsrecht bei der Langzeitversichertenregelung im Februar einen neuen Anlauf nehmen. Er wünscht sich eine Verlängerung der Hacklerregelung um mindestens drei Jahre - das wäre sinnvoll, weil erst dann die arbeitspolitischen Maßnahmen greifen würden, so der Minister am Donnerstag.
Wieder mit ÖVP reden
Nachdem das Vorhaben im Vorjahr an der
ÖVP gescheitert sei, wolle er jetzt eine weitere Verhandlungsrunde mit
Finanzminister Wilhelm Molterer und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein
aufnehmen. Derzeit ist eine Verlängerung bis 2010 vereinbart. Am
liebsten würde Buchinger die Hacklerregelung ad infinitum verlängern.
Verfassungsrechtliche Chancen?
Ab Anfang 2011 kommt es dem
Sozialminister zufolge zu einer "verfassungsrechtlich bedenklichen
Situation": Die Betroffenen könnten dann teilweise erst um Jahre später in
Pension gehen, müssten aber sofort die vollen Abschläge von 15 Prozent in
Kauf nehmen. Daher brauche es eine Verlängerung oder "eine sozial
verträgliche Auslaufregelung".
Mindestsicherung läuft gut
Zum Thema Mindestsicherung gibt
es Ende Jänner noch eine Tagung mit den Landessozialreferenten. Danach soll
ein Entwurf für eine 15a-Vereinbarung in Begutachtung geschickt werden,
bereits im Frühsommer soll die Grundsicherung das Parlament passieren. In
Kraft treten soll sie wie geplant Anfang 2009.
Papamonat noch nicht begraben
Angehen will Buchinger heuer auch
die Umsetzung des von ihm angedachten "Papamonats". Damit soll Vätern eine
Auszeit von vier bis acht Wochen ermöglicht werden, die Abgeltung soll in
etwa in der Höhe des Kindergeldes liegen. Die ÖVP hatte sich damals dagegen
gesperrt.
Umsetzen will Buchinger auch die Generalunternehmerhaftung am Bau, im März soll ein Vorschlag in Begutachtung gehen. Damit sollen Generalunternehmer künftig auch für die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung von Subunternehmen haften. Damit soll der am Bau verbreiteten Praxis, dass Subunternehmer verschwinden ohne Sozialleistungen bezahlt zu haben, ein Riegel vorgeschoben werden.