Haupts Nachfolger

Buchinger ist neuer Behindertenanwalt

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Der frühere SPÖ-Sozialminister ist von einer Kommission einstimmig als bester Kandidat gereiht worden.

SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer macht seinen Vorgänger und Parteifreund Erwin Buchinger zum Behindertenanwalt. Buchinger sei ihm von einer Expertenkommission von ursprünglich 13 Bewerben einstimmig als best geeigneter Kandidat empfohlen worden, so Hundstorfer. Neben Buchinger hatte sich unter anderen ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg für den Posten interessiert.

"Größte Objektivität"
Hundstorfer verwies darauf, dass er bei der Bestellung ein "sehr konsequentes Verfahren" mit einem "höchst möglichen Ausmaß an Objektivität" angewandt habe. Grundsätzlich hätte er gemäß der Gesetzeslage nämlich im Alleingang entscheiden können. Dies habe er aber nicht ausgenützt sondern eine Kommission eingerichtet, die auch extern besetzt worden sei.

"Einstimmig best gereiht"
Angesichts dieses Verfahrens fürchtet Hundstorfer auch nicht, dass nun der Vorwurf der Vetternwirtschaft hochkommen wird. Denn Buchinger sei einstimmig best gereiht worden und bringe die Kompetenz für seine Aufgabe mit.

"Billiger Anwalt"
Buchinger sei auch ein "billiger Anwalt", betonte Hundstorfer. Denn er bekomme einfach sein altes Gehalt als Bundesbediensteter weiter bezahlt. Die einzigen zusätzlich anfallenden Kosten seien Reisespesen, habe Buchinger doch Sprechtage in allen Bundesländern durchzuführen - wie schon sein Vorgänger Herbert Haupt vom BZÖ.

Als Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit des Behindertenanwalts sieht Hundstorfer unter anderem eine Mitarbeit bei der Diskussion zum neuen Behinderteneinstellungsgesetz. Auch die Diskriminierung Behinderter am Arbeitsplatz sowie die Rechtsstellung der Behindertenvertrauenspersonen würden weiter Thema sein.

Höhere Ausgleichstaxe
Buchinger selbst will den Zugang zum Arbeitsmarkt für Behinderte verbessern. Er empfiehlt, die Ausgleichstaxe, mit der sich Betriebe von der Einstellung gehandicapter Personen freikaufen können, progressiv zu gestalten. Das hieße, dass jene Unternehmen, die sich besonders stark vor der Beschäftigung Behinderter drücken, höhere Strafzahlungen leisten müssten.

Kaltenegger: "Seltsames Bild"
ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger sieht in Hundstorfers Wahl trotzdem ein "seltsames Bild". Franz-Joseph Huainigg "wäre höchst qualifiziert gewesen", so Kaltenegger. Die Entscheidung gegen Huainigg "tut mir persönlich leid". Huainigg sei "kein ÖVP-Kandidat", sondern ein "sehr kompetenter Politiker mit hoher Sachkompetenz und Erfahrung", so Kaltenegger.

Hofer: "Kein Behinderter"
Mit Bedauern reagiert die FPÖ darauf, dass kein Behinderter den Posten des Behindertenanwalts zugesprochen bekommen hat: "Ich bedaure, dass es wieder niemand aus der Runde behinderter Mensch geschafft hat, dieses Amt zu erreichen", so der freiheitliche Behindertensprecher Norbert Hofer, er ortet "dreiste, parteipolitische Postenschachereien".

Grosz: "Mindestmaß an Kompetenz"
Seitens des BZÖ erhofft sich der steirische Bündnischef Gerald Grosz, dass Buchinger "zumindest im Ansatz ein Mindestmaß an jener sozialen Kompetenz" mitbringt, wie es Herbert Haupt tagtäglich und mit viel Idealismus und Hingabe getan habe. Diese Funktion diene sicherlich nicht dazu, "sich parteipolitisch zu definieren", so Grosz.

Jarmer: "Bitte Erklärung"
Die Behindertensprecherin der Grünen Helene Jarmer wünscht sich vom Sozialminister eine öffentliche Begründung für seine Wahl. Das scheine vor allem deshalb geboten, da sich unter den letzten vier Bewerbern drei Menschen mit Behinderung befanden, so Jarmer. Und sie argumentiert mit dem Bundesbehindertengesetz § 13d:

"Zum Behindertenanwalt kann nur bestellt werden, wer eigenberechtigt ist und auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Gleichbehandlung über besondere Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Menschen mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben."

Bestellt ist der Behindertenanwalt für vier Jahre. Anrecht hat er laut Gesetz auf ein Büro im Sozialministerium, das auch für die sachlichen und personellen Erfordernisse aufzukommen hat. Zuständig ist der Anwalt laut Bundesbehindertengesetz "für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen". Er kann zu diesem Zweck Sprechstunden und Sprechtage im gesamten Bundesgebiet abhalten. Der Behindertenanwalt ist in Ausübung seiner Tätigkeit "selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden".

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