Pensionsreform

Buchinger präsentiert Pensions-Vorschlag

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Sozialminister Buchinger sprach sich für einen "abgemilderten" Nachhaltigkeit-Automatismus aus. Die ÖVP drängt auf die Hackler-Verlängerung.

Sozialminister Erwin Buchinger (S) hat am Donnerstag einen neuen Vorschlag für ein Pensionsmonitoring zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems vorgelegt. Er strebt dabei einen "abgemilderten Automatismus" an und lehnt einen "seelenlosen Rechenautomaten" ab, wie ihn die ÖVP wolle, um auf Veränderungen im System zu reagieren. Die ÖVP wolle im Falle einer steigenden Lebenserwartung eine automatische Veränderung der Pensionsfaktoren, er wolle hingegen, dass auch entlastende Parameter wie eine steigende Beschäftigung oder Migration berücksichtigt werden. Buchinger hofft noch im Mai auf eine Einigung.

Konkret sieht der Entwurf Buchingers vor, dass der Sozialminister weiterhin regelmäßig - alle drei Jahre - einen Bericht über die langfristige Sicherung der Pensionen vorlegen muss. Der Prognosezeitraum geht nun nicht mehr bis ins Jahr 2050, sondern richtet sich auf die jeweils nächsten 50 Jahre. Steigt die Lebenserwartung ab 65 um mehr als sechs Jahre in diesem Zeitraum, muss der Sozialminister einen gesonderten Bericht der Regierung vorlegen.

Gleichmäßige Aufteilung
Buchinger schlägt nun vor, dass dann Veränderungen im Pensionssystem vorgenommen werden müssten, wenn die Bundesmittel für die Finanzierung der Pensionen einen bestimmten Wert übersteigen. Konkret: Wenn der Bundesbeitrag über die gesamten 50 Jahre um mehr als 3,2 Prozent gemessen am BIP steigt, muss der Sozialminister einen Bericht erstellen, wie viel mehr an Bundesmitteln nötig ist und wie sie aufgebracht werden sollen. Dabei geht es nicht nur um die Lebenserwartung, sondern auch Faktoren wie Erwerbsquoten und Immigration, die das System entlasten können, sollen nach den Vorstellungen Buchingers berücksichtigt werden.

Die Aufteilung der sich aus den Reformvorschläge ergebenden Maßnahmen soll "gleichmäßig" auf Leistungs- und Beitragsrecht erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass die Mehrbelastung auf die fünf Nachhaltigkeitsfaktoren Pensionsalter, Beitragssatz, Konto-Prozentsatz, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag je zu einem Fünftel aufgeteilt würde. Buchinger würde sich hier zwar wünschen, dass der Bundesbeitrag 30 Prozent ausmacht und der Rest auf die vier anderen Faktoren aufgeteilt wird, er ist in diesem Punkt aber gesprächsbereit. Dieser Prozentsatz soll aber nur eine Zielbestimmung und keine festgeschriebene Formel sein, um flexibel reagieren zu können.

Keine Handlungsbedarf gegeben
Nach den derzeitigen Prognosen ist kein Handlungsbedarf gegeben. Sie gehen laut Buchinger davon aus, dass der Bundesbeitrag in den nächsten 50 Jahren um 3,14 Prozent steigt, Veränderungen wären also erst nötig, wenn die Steigerung noch um 0,06 Prozentpunkte höher werden sollte. In diesem Fall wäre dann etwa eine Beitragserhöhung relativ rasch möglich, eine Anhebung des Pensionsalters allerdings nur mit mehrjährigem Abstand (drei bis fünf Jahre).

Ebenfalls enthalten in dem Entwurf ist auch die Verlängerung der sogenannten Hackler-Regelung um weitere drei Jahre bis Ende 2013, womit Frauen mit 55 und Männer mit 60 abschlagsfrei in Pension gehen können, wenn sie 40 bzw. 45 Beitragsjahre haben. In die Beitragsjahre sollen auch Krankenzeiten einbezogen werden. Eine unbefristete Verlängerung dieser Regelung steht für Buchinger derzeit nicht zur Diskussion, er will sie aber zu einem späteren Zeitpunkt auch nicht ausschließen.

ÖVP drängt auf Hackler-Verlängerung
Die ÖVP drängt nun Sozialminister Erwin Buchinger (S) auf die Verlängerung der Hackler-Regelung. So meinte die stellvertretende ÖVP-Chefin und Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreterin Elisabeth Zanon, Anfang Jänner habe sich die Regierung darauf geeinigt, die Hacklerregelung um drei Jahre bis 2013 zu verlängern. Jetzt warte man schon viereinhalb Monate und das sei genug. Es müsse klar sein, dass jemand, der 45 Jahre hart gearbeitet habe, auch in Pension gehen könne, und das ohne Abschläge. Gleichzeitig verwies Zanon auf den im Regierungsprogramms festgelegten Nachhaltigkeitsfaktor zur Pensionsberechnung.

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