Bis 2010 will der Sozialminister die gesamte Inflation der Legislaturperiode abgedeckt haben. Das kostet allein nächstes Jahr 127 Mio. Euro.
Das Bundespflegegeld soll ab 1. Jänner 2009 um fünf Prozent erhöht werden. Das plant SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger in seiner Novelle des Bundespflegegeldgesetzes. Dazu kommt eine Reihe weiterer Maßnahmen: Neben einer besseren Pflegegeld-Einstufung Demenzkranker sowie behinderter Kinder und Jugendlicher soll die Förderung der Kurzzeit-und Tagespflege ausgebaut werden.
Inflation wird damit ausgeglichen
Gemeinsam mit der fixierten
Förderung der 24-Stunden-Betreuung daheim soll damit - über die
Legislaturperiode gesehen (2007 bis 2010) - die gesamte Inflation von rund
neun Prozent abgedeckt werden. Die Mehrkosten gibt Buchinger für 2009 mit
127 Mio. Euro an.
Vorhaben passt ins Budget
Sollte das Paket im Parlament
beschlossen werden, wäre das die "größte Verbesserung seit der
Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993", meint der Ressortchef.
Seine Vorschläge seien im Budgetpfad "weitestgehend abgedeckt",
sieht er die anstehenden Verhandlungen mit ÖVP-Finanzminister Wilhelm
Molterer optimistisch.
Buchinger bleibt kompromissbereit
Die Novelle will Buchinger in
wenigen Tagen in Begutachtung schicken. Ganz sicher ist sich der
Sozialminister aber doch noch nicht: Als "Untergrenze, die nicht
unterschritten werden darf" bezeichnete er eine Pflegegeld-Anhebung um
zwei bis drei Prozent. Eine Abgeltung des gesamten Wertverlusts des
Pflegegeldes seit der Einführung sei auch "außerhalb des politisch
Möglichen".
Molterer hat bisher nur wissen lassen, für ihn gelte der Regierungspakt und der Friedensplan von Ende März. Demnach ist für Dezember eine Evaluierung des Pflegegeldes vorgesehen.
Erschwerniszulage kommt auch
Bei Demenzkranken und
schwerbehinderten Personen sowie bei behinderten Kindern und Jugendlichen
ist eine "Erschwerniszulage" vorgesehen. Bei den Demenzkranken
wird das bei der Hälfte der Betroffenen eine Verbesserung um eine, bei den
Kindern und Jugendlichen eine Verbesserung um ein bis zwei Pflegegeld-Stufen
bringen.
Neues für pflegende Angehörige
Ausgeweitet werden soll
der förderbare Personenkreis für Kurzzeitpflegemaßnahmen zur Entlastung von
pflegenden Angehörigen. Generell soll das bereits bei Pflegegeldbeziehern ab
Stufe 3 (bisher 4), bei demenziell Erkrankten oder minderjährigen
Pflegebedürftigen schon ab Stufe 1 möglich werden. Die Mehrkosten dafür
bezifferte Buchinger mit fünf bis zehn Mio. Euro, jene für die bessere
Einstufung Demenzkranker mit 30 Mio. Euro. Für die Verbesserungen bei
Kindern und Jugendlichen müssten die Länder aufkommen, die Mehrkosten
dürften hier zwischen fünf und zehn Mio. Euro liegen. Den größten Brocken
mit 90 Mio. Euro stellt aber die Pflegegeld-Erhöhung selbst dar.
Lacina auf Geldsuche
Zur künftigen Finanzierung der Pflege
arbeitet eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Ex-SPÖ-Finanzminister
Ferdinand Lacina Vorschläge aus. Diese sollen Ende Mai präsentiert werden.
Erfreut zeigte sich Buchinger von der Entwicklung bei der
24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger: Das selbst gesetzte Ziel - 5.000
Anmeldungen von Personenbetreuern per Jahresmitte - wurde vergangene Woche
erreicht.