Rechnungshof-Kritik
Buchinger will Pflegegeldproblem schnell lösen
21.09.2007
Eine Expertengruppe soll ab Oktober einen neuen Vorschlag für die Pflegegeldeinstufung erarbeiten.
SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger hat am Freitag auf die durch den Rechnungshof bekanntgewordenen Probleme bei der Pflegegeldabwicklung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Stellung genommen. "Die Mängel, die hier aufgetaucht sind, sind beachtlich", so der Minister. "Ich erwarte mir, dass sie rasch gelöst werden." Kontakt mit den leitenden Beamten habe er bereits aufgenommen.
Es könne nicht sein, dass es zu so langen Verzögerungen komme. Laut dem RH-Bericht habe es bei der SVA Mängel bei der Bearbeitung der Anträge, bei den medizinischen Gutachten und bei der mitunter monatelangen Dauer der Verfahren gegeben.
Einstufung wird überarbeitet
Stellung bezog der Minister
auch zur Grundproblematik der Pflegegeldeinstufung. Dabei gehe es um die
Einstufung von Demenzerkrankten, Kindern und um die Frage, ob die
siebenteilige Skala des Pflegegelds noch angemessen sei. Eine Arbeitsgruppe
aus Politikern und Experten beginne am 10. Oktober mit der Ausarbeitung
eines Vorschlags, der bis Mai 2008 vorliegen soll.
Der Bund und die Länder wenden jährlich insgesamt zwei Milliarden Euro pro Jahr für das Pflegegeld auf.
Kritik des Rechnungshofs
Der RH hatte berichtet, dass das
Pflegegeld die Unkosten eines Pfleglings vielfach nicht deckt. Zwischen 7
Prozent (Stufe 1) und 58 Prozent (Stufe 7) lag der Deckungsgrad, den der
Rechnungshof anhand von drei Tarifen zukaufbarer Leistungen von der
Heimhilfe (15 Euro) bis zur diplomierten Krankenpflege (45 Euro) berechnete.
Das liegt u.a. daran, dass das Pflegegeld nicht an die Inflation angepasst
wird.
Bei den Pflegegeld-Anträgen bekrittelte die Kontrollbehörde, dass die Bearbeitung besser und schneller gehen sollte, allein schon wegen des hohen Durchschnittsalters der Antragsteller. Laut dem Bericht dauerte die Erledigung unstrittiger Fälle bei einem Viertel der Anträge über drei Monate. 2005 starben 11 Prozent der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens. Oft war die Einstufung so schlampig vorgenommen, dass die SVA nur ein Drittel aller Klagsverfahren gewann.
Schließlich stellte der RH auch falsche Verrechnungen fest: es mussten Korrekturbuchungen vorgenommen werden.