Bis 2014
Budget: Weniger Geld für Parteien
02.11.2010
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und die Akademien werden gekürzt.
Den Parteien bringt das Sparpaket der Bundesregierung 11,2 Mio. Euro weniger bis zum Jahr 2014. Sowohl die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit als auch die für die politischen Akademien werden in den nächsten vier Jahren nicht nur nicht valorisiert, sondern gekürzt. Außerdem wird die Wahlkampfkostenrückerstattung für die nächste Nationalrats- und EU-Wahl am Stand 2010 "eingefroren", ist dem Begutachtungsentwurf des Bundeskanzleramtes für das Budgetbegleitgesetz zu entnehmen.
Weniger Geld für Wahlwerbung
Die Zuwendungen für die Wahlwerbung werden für die NR-Wahl 2013 um 500.000 Euro und für die EU-Wahl 2014 um 600.000 Euro geringer ausfallen. Denn die jährliche Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex - für die im Entwurf zwei Prozent pro Jahr angenommen werden - entfällt. Das Budgetbegleitgesetz schreibt vor, dass der unveränderte Wert vom August 2010 heranzuziehen ist. Somit wird der Gesamtbetrag für die Nationalratswahl 2013 und die EU-Wahl 2014 jeweils 2,21 Euro pro Wahlberechtigtem ausmachen. Er wird dann unter den Parteien, die im Parlament vertreten sind, im Verhältnis der erreichten Stimmen aufgeteilt.
Ebenfalls auf die jährliche Anpassung verzichtet wird bei der Parteienförderung. Außerdem werden die Zuwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit (derzeit 16,2 Mio. Euro) und die Mittel für die politischen Akademien (derzeit 11,6 Mio.) gekürzt. Das bedeutet für die nächsten vier Jahre 6,2 Mio. Euro weniger für die Öffentlichkeitsarbeit und fünf Mio. weniger für die Akademien. 2011 fallen die Einsparungen noch vergleichsweise gering aus (zusammen 1,45 Mio. Euro), bis 2014 steigen sie auf vier Mio. Euro.
Keine Personalkürzung beim Asylgerichtshof
Eine weitere angekündigte Sparmaßnahme findet sich - trotz Zuständigkeit - nicht im Entwurf des Kanzleramtes: Die Personalkürzung beim Asylgerichtshof. Dies liegt daran, dass der Gerichtshof erst 2013 auf ein Viertel seiner Mitarbeiter verzichten muss. Diese Maßnahme wird also erst im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes 2013 beschlossen.