Gewerbeordnung

Bundespräsident unterschrieb erstmals Gesetz nicht

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Bundespräsident Heinz Fischer verweigert die Beurkundung der Gewerbeordnungs-Novelle wegen der enthaltenen rückwirkenden Strafbestimmung.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Zweiten Republik hat der Bundespräsident ein von Nationalrat und Bundesrat abgesegnetes Gesetz nicht unterzeichnet. Bundespräsident Heinz Fischer beurkundete die Novelle der Gewerbeverordnung nicht, da dessen Zustandekommen verfassungswidrig sei, wie die Präsidentschaftskanzlei am Dienstag in einer Aussendung mitteilte.

Rückwirkende Gesetze in Österreich unzulässig
Im Gesetzesbeschluss ist eine Verwaltungsstrafbestimmung enthalten, die noch vor dem Termin der Gesetzeskundmachung in Kraft treten sollte. Rückwirkende Strafbestimmungen sind in Österreich jedoch unzulässig. Einer neuerlichen Beschlussfassung über die Novellierung der Gewerbeordnung ohne rückwirkende Strafbestimmung stehe rechtlich nichts im Wege, heißt es in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei.

Verfassungsexperte: "Unterschriftsverweigerung ist unzulässig"
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hat die Weigerung von Bundespräsident Heinz Fischer, ein von Nationalrat und Bundesrat abgesegnetes Gesetz nicht zu unterzeichnen, als "nicht zulässig" bezeichnet. Der Bundespräsident müsse ein Gesetz unterschreiben, wenn dieses formal korrekt zustande gekommen sei, sagt Mayer in der "Presse". Wenn Fischer nun beginne, Gesetze auch auf ihre inhaltliche Korrektheit zu prüfen, sei dies "eine Änderung der Staatspraxis".

Adamovich anderer Meinung
Dem widerspricht der ehemalige VfGH-Präsident und Berater des Staatsoberhauptes, Ludwig Adamovich. So habe schon 1923 Hans Kelsen, der Schöpfer der Verfassung, gemeint, dass der Bundespräsident auch den Inhalt eines Gesetzes betrachten müsse. Und im jetzigen Fall sei es eindeutig, dass es sich um ein verfassungswidriges Gesetz handle. Denn die Novelle der Gewerbeordnung sehe rückwirkende Strafdrohungen ab dem 15. Dezember 2007 bei Geldwäsche vor.

Prammer unterstützt Vorgehen Fischers
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer unterstützt ebenfalls Fischers Vorgehen. "Wir müssen uns viel mehr Zeit lassen und eine seriöse Arbeit abliefern". Bei 59 Gesetzen in drei Tagen im Dezember des Vorjahres "ist es mühsam, alles im Auge zu behalten". Allerdings müssten die Minister und Ministerien den Fahrplan der Gesetzwerdung besser kennen. Bedenklich stimmt Prammer, dass das Gesetz im Ausschuss behandelt wurde und niemandem aufgefallen sei, dass der festgeschriebene Fristenlauf ein verfassungsrechtliches Problem auslöst. Deshalb will Prammer mit der Parlamentsdirektion eine Formal-Checkliste erarbeiten, nach der alle Gesetze künftig abgeklopft werden. "Ich will den Klubs und den Ministerien die Verantwortung nicht abnehmen", aber sie biete diese Zusatzkontrolle an.

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