Zielt auf Gefährder und politischen Islam ab

Das Anti-Terror-Paket der Bundesregierung

11.11.2020

Unter anderem sind Fußfessel und Unterbringung im Maßnahmenvollzug geplant.

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Die geplanten Maßnahmen im Anti-Terror-Paket sollen in jedem Fall menschenrechtskonform sein, heißt es in einer Punktation der Regierung. Ein konkretes Gesetz soll bis Anfang Dezember vorliegen. Erweitert werden soll auch die gerichtliche Aufsicht verurteilter Personen mit verstärkten Berichtspflichten von Bewährungshilfe und Deradikalisierungs-Einrichtungen. Staatliche und finanzielle Leistungen sollen nach einer Verurteilung wegen eines Terrordelikts - so weit es geht - entzogen werden.

Die Verbreitung von extremistischem Gedankengut will die Bundesregierung durch eine Erweiterung des Symbolgesetzes verhindern. Ein "einheitliches Imameverzeichnis" soll die Schließung von Kultusstätten bei Terrorismuspropaganda ermöglichen, heißt es in der Punktation. Auch ein systematischer Daten- und Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörde, Vereinsbehörde und Kultusamt ist geplant. Dazu kommt eine eigene Meldestelle für gewaltverherrlichende Online-Inhalte in Zusammenhang mit Dschihadismus.

Anti-Terror-Paket muss EMRK-konform sein

Nicht nur die "Schaffung einer EMRK-konformen Möglichkeit der Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug " ist geplant, auch die Einführung einer Überwachungsverpflichtung bei Terrordelikten. Geschaffen werden soll zudem eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Vorbeugung von terroristischen Straftaten.



Geplant sind auch sogenannte Fallkonferenzen vor einer bedingten Entlassung von Terrorstraftätern. Gerichte werden verpflichtet, vor einer möglichen bedingten Entlassung die zuständige Verbindungsstelle um eine Gefährdungseinschätzung zu ersuchen. Die Probezeit soll verlängert werden, auch Reisebeschränkungen sind angedacht.

Auch die "konsequente Durchsetzung aller bestehenden Möglichkeiten des Entzugs staatlicher und finanzieller Leistungen" nach einer Verurteilung wegen eines Terrordelikts hat die Regierung angedacht - ebenso wie den Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft für verurteilte Terroristen, die eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen. Selbst der Führerschein könnte Verurteilten künftig als mögliche Konsequenz abgenommen werden.

 

Strengere Waffengesetze

Die Koalition will auch strengere Waffengesetze auf den Weg bringen. Jeder Neuausstellung eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte soll eine verpflichtende Prüfung der Extremismus-Datei des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorangehen. Zudem will die Regierung die Straftatbestände für den Besitz- und die Beschaffung verbotener Waffen noch einmal prüfen und gegebenenfalls verschärfen. Verurteilte Terroristen erhalten ein lebenslanges Verbot des Besitzes und Erwerbs von jeglichen Waffen, Bestandteilen und Munition.

Auch die schon länger in Planung befindliche Reform des BVT nennt die Regierung in ihrer Punktation. Dessen Neuaufstellung solle zur "Wiederherstellung des Vertrauens seitens der Bevölkerung und von Partnerdiensten" führen, heißt es. Die Zuständigkeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten für Terrorismusstrafsachen werden gebündelt.

Ein erstes Gesetzespaket soll bis Anfang Dezember von den zuständigen Ressorts ausgearbeitet und einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Auch die Ergebnisse der nach dem Terroranschlag in Wien bzw. den Ermittlungspannen im Vorfeld angekündigten Untersuchungskommission sollen in die Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes einbezogen werden.

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